Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 516/2019 vom 11.09.2019

Umweltbundesamt zum Eichenprozessionsspinner

Die Raupen des Eichenprozessionsspinners können sowohl im Hinblick auf mögliche Gesundheitsgefährdungen für Menschen als auch aus forstwirtschaftlicher Sicht problematisch sein. Ein Hintergrundpapier des Umweltbundesamtes (UBA) antwortet auf die am häufigsten gestellten Fragen und erläutert die Unterschiede zwischen Bekämpfungsmaßnahmen nach Pflanzenschutz- und nach Biozidrecht.

Bekämpfungsmaßnahmen zum Schutz vor dem Absterben von Baumbeständen fallen unter das Pflanzenschutzrecht, womit die im Rahmen der Pflanzenschutzmittelzulassung festgelegten Anwendungsbestimmungen für das verwendete Pflanzenschutzmittel zu befolgen sind. Bekämpfungsmaßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit fallen unter das Biozidrecht; es gelten dann die hierfür festgelegten Anwendungsbestimmungen. Das Hintergrundpapier ist beim UBA abrufbar unter https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/eichenprozessionsspinner

Az.: 26.0.4-001/002 gr

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