Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 837/2005 vom 08.11.2005

Umwelt und Straßenverkehr

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) kommt in seinem aktuellen Sondergutachten „Umwelt und Straßenverkehr; hohe Mobilität- Umweltverträglicher Verkehr“ vom Juni 2005 zu dem Ergebnis, dass insgesamt unzumutbar hohe Belastungen von Umwelt und Gesundheit vorliegen:

• Fortschritte bei der Verkehrssicherheit haben dazu geführt, dass die Zahl der Verkehrstoten auf „nur“ noch ca. 5.800 gesenkt werden konnte. Allerdings hatte Deutschland bei der Zahl der verunglückten Kinder unter 15 Jahren im Vergleich mit allen anderen EU-Staaten die höchsten Opferraten (350 pro 100.000 Einwohner der Altersklasse).

• Trotz feststellbarer Fortschritte ist das Lungenkrebsrisiko durch Russpartikel sowie die Entwicklung chronischer Atemwegserkrankungen durch Kombinationswirkung verschiedener Luftschadstoffe besonders in Ballungszentren hoch.

• Über 15 % der Bevölkerung sind tagsüber und nachts Lärmwerten ausgesetzt, die ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen beinhalten. Ca. 60 % der Bevölkerung fühlen sich durch Straßenverkehrslärm belästigt.

• Besonders Kinder, Senioren und Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen werden durch den Autoverkehr in ihrer Lebensqualität dadurch beeinträchtigt werden, dass der öffentliche Verkehrsraum vorrangig an die Bedürfnisse des Straßenverkehrs angepasst ist.

• Die Landschaftszerschneidung durch den Straßenbau wird als Hauptursache für den fortwährenden Verlust an biologischer Vielfalt angesehen. Daneben sind erhebliche Belastungen durch Versauerung, Überdüngung und bodennahes Ozon festzustellen.

• Der CO2-Ausstoß des Verkehrssektors hat mittlerweile ein Fünftel der klimarelevanten Gesamtemissionen erreicht. Die Reduzierung des spezifischen CO2-Ausstoßes pro Fahrzeug und Kilometer wurde durch die gestiegenen Fahrleistungen überkompensiert.

Der SRU schlägt vor diesem Hintergrund vor, in der Verkehrspolitik einen Schwerpunkt auf umweltgerechte Mobilitätspolitik zu legen, statt dem Autoverkehr Vorrang einzuräumen. Daneben müssten die verkehrpolitischen Strategien insgesamt überdacht werden. Fahrzeugseitig sollten die technischen Entwicklungspotentiale weiter ausgeschöpft werden. Bei der Raumordnung und Verkehrswegeplanung wird der Vorrang strategischer Ziele der Bundesraumordnung ebenso gefordert, wie die verstärkte Einbindung Privater in den Verkehrswegebau.

Bei der innerörtlichen Verkehrsplanung versprechen sich die Gutachter Fortschritte durch gesetzliche Mindestanforderungen sowie formalisierte Vorgaben bei der Gemeindeverkehrsplanung. Des Weiteren sprechen sich die Gutachter für ordnungsrechtliche Maßnahmen, eine weitere Erhöhung der Ökosteuer sowie die Einführung von Straßenbenutzungsgebühren und die Nutzung telematischer Systeme zur Verkehrslenkung sowie zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens aus. Schließlich empfehlen sie eine Überprüfung der verkehrserzeugenden Anreize anderer Politikbereiche.

Das Gutachten schließt mit dem Fazit, dass es trotz erheblicher technischer Innovationspotentiale ohne eine weitere Drosselung des Straßenverkehrswachstums nicht gelingen werde, die Umwelt- und Gesundheitsfolgen des Straßenverkehrs auf ein akzeptables Niveau zu vermindern. Prioritäre Handlungsfelder der Verkehrspolitik sollten daher in Zukunft technische Innovationstrategien für leisere, sauberere und sparsamere Fahrzeuge sowie das Verkehrswachstum dämpfende Maßnahmen sein.

Das Sondergutachten „Umwelt und Straßenverkehr, Juli 2005“ ist als Kurzfassung und als Langfassung erhältlich unter der Internetadresse www.umweltrat.de im Pfad „Gutachten/ Sondergutachten“.

Az.: III 154 - 00

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