Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 834/1999 vom 05.12.1999

Umwandlung von Kindergartenplätzen in Hortplätze

Das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen (MFJFG) hat mit Erlaß vom 28.05.1999 - IV A 2 2635.2/1999 - die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Umwandlung von Kindergartenplätzen in Plätze für Kinder unter 3 Jahren und über 6 Jahren definiert. Danach ist eine Umwandlung nur zulässig, wenn in einem Jugendamtsbezirk der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz erfüllt ist, der Bedarf für die aufzugebenden Kindergartenplätze auf Dauer entfallen ist und die Umwandlung kostenneutral erfolgt. Die restriktiv formulierten Zulässigkeitsvoraussetzungen haben dazu geführt, daß der notwendige Ausbau von Hortplätzen und Plätzen für Kinder unter 3 Jahren praktisch zum Erliegen gekommen ist.

Das MFJFG hat nun den Landesjugendämtern mit Erlaß vom 03.11.1999 - IV A 2 6001.20.9 - Erläuterungen zum o.e. Erlaß gegeben. Mit Ausnahme der Erleichterung, daß der umzuwandelnde Kindergartenplatz in diesem und, soweit erkennbar, auch in dem nachfolgenden Planungszeitraum entbehrlich sein muß, werden die restriktiven Umwandlungskriterien fortgeschrieben.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände gegenüber der Ministerin für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit, dem Finanzminister und dem Chef der Staatskanzlei nochmals nachhaltig für eine Erleichterung der Umwandlungsvoraussetzungen eingesetzt, um die Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen in Abhängigkeit von den örtlichen Verhältnissen fördern zu können. Danach soll eine Umwandlung bereits dann zulässig sein, wenn der umzuwandelnde Kindergartenplatz, bezogen auf einen vom örtlichen öffentlichen Träger der Jugendhilfe räumlich abzugrenzenden Bereich, innerhalb eines zweijährigen Planungszeitraums entbehrlich ist. Darüber hinaus sollten auch die weiteren Voraussetzungen zur Umwandlung, insbesondere zur Kostenneutralität, gelockert werden.

Die Stellungnahme ist im Intranet des NWStGB unter der Rubrik "Fachinformation/Jugend, Soziales, Gesundheit" abrufbar.

Az.: III/2 711

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