Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 751/2001 vom 05.12.2001

Umsteigekatalog zum neuen Europäischen Abfallverzeichnis

In den Mitteilungen des StGB NRW vom 20.10.2001, Nr. 652 (S. 342) wurde darüber berichtet, daß die Bundesregierung zum 01.01.2002 ohne Übergangsfrist mit einer neuen Abfallverzeichnis-Verordnung den neuen Europäischen Abfallkatalog in deutsches Recht umsetzt. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung eine Artikelverordnung beschlossen, die nunmehr noch den Bundestag und den Bundesrat passieren muß.

Art. 1 der Artikelverordnung ist die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - Bundestags Drs. 14/7091). Mit der neuen Abfallverzeichnis-Verordnung soll zugleich die Einstufung der Abfallarten nach dem Merkmal "gefährlich" und "nicht gefährlich" aus dem europäischen Recht übernommen werden. Die Unterscheidung nach dem deutschen Abfallrecht zwischen besonders überwachungsbedürftigen Abfällen und überwachungsbedürftigen Abfällen soll dadurch fortgeführt werden, daß die mit einem Sternchen versehenen gefährlichen Abfallarten in der neuen Abfallverzeichnis-Verordnung (§ 3 AVV) als besonders überwachungsbedürftige Abfälle (nach deutschem Recht) eingestuft werden. Deshalb wird die Verordnung zur Bestimmung der "besonders überwachungsbedürftigen Abfälle zur Beseitigung" und der "besonders überwachungsbedürftigen Abfälle zur Verwertung" vom 10. September 1996 (BGBl. I 1996, S. 1366) überflüssig und soll deshalb ersatzlos zum 01.01.2002 wegfallen. Gleichzeitig wird auch die Verordnung zur Einführung des Europäischen Abfallkataloges vom 13. September 1996 (EAKV, BGBl. I 1996, S. 1428) zum 01.01.2002 außer Kraft treten. Denn diese Verordnung wird dann durch die am 01. Januar 2002 in Kraft tretende neue Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ersetzt.

Das Landesumweltamt NRW hat zwischenzeitlich einen 178-seitigen Umsteigekatalog vom alten Europäischen Abfallkatalog auf den neuen Europäischen Abfallkatalog fertiggestellt. Dieser Umsteigekatalog mit den Abfallschlüsselnummern nach dem neuen Europäischen Abfallkatalog kann aus dem Internet abgerufen und ausgedruckt werden. Die Internet-Adresse des Landesumweltamtes NRW lautet: www.lua.nrw.de.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, daß die Verordnung zur Bestimmung der überwachungsbedürftigen Abfälle zur Verwertung vom 10. September 1996 (BGBl. I, S. 1377) entgegen der ursprünglichen Absicht nicht aufgehoben wird, sondern bestehen bleibt. In der bereits genannten Artikelverordnung zur Umsetzung des Europäischen Abfallverzeichnisses (Bundestags Drs. 14/7091) wird in Art. 2 die "Bestimmungsverordnung überwachungsbedürftiger Abfälle zur Verwertung" ebenfalls an die neuen Abfallschlüsselnummern des neuen Europäischen Abfallkataloges angepaßt. Auch diese Änderung soll zum 01.01.2002 in Kraft treten.

Az.: II/2 31-02-5

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