Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 676/2017 vom 17.11.2017

Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes NRW

Mit Schreiben vom 30. Oktober 2017 hat Staatssekretär Dr. Jan Heinisch aus dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen den StGB NRW darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen nur recht schleppend vorankommt. Seit dem 01. Juli 2017 ist das Gesetz in Kraft, dass zum einen die Prostituierten selbst verpflichtet, sich persönlich bei der zuständigen Behörde anzumelden. Zum anderen sind auch die Prostitutionsgewerbe erstmals verpflichtet, eine Konzession bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Das Gesetz sieht eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2017 vor. Ab dem 01.01.2018 müssen sich die Prostituierten dementsprechend angemeldet und die Gewerbe ihre Konzession beantragt haben.

Bei der Übertragung der Zuständigkeiten der Umsetzung des Gesetzes auf die Kreise und kreisfreien Städte ist die Landesregierung auf Basis der Schätzung des Bundes davon ausgegangen, dass ca. 42.000 Prostituierte in NRW arbeiten, die sich alle persönlich bis zum 31.12.2017 angemeldet haben müssen. Das Ministerium bittet darum, die Betroffenen darüber zu informieren. Nach Rückmeldungen aus den Kommunen in NRW liegen die Anmeldezahlen der Prostituierten derzeit noch im nur dreistelligen Bereich.

Az.: 12.0.7-003/001

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