Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 249/2019 vom 23.05.2019

Erste Verträge zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes

Das Bundesfamilienministerium hat darüber informiert, dass die Vertragsverhandlungen mit den ersten Bundesländern zur Mittelverwendung abgeschlossen sind. Bremen hat am 25. April 2019 als erstes Land den Vertrag unterzeichnet und damit die Zusage für fast 45 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 aus dem Gute-Kita-Gesetz erhalten. Nach Bremen stünden Vertragsunterzeichnungen mit dem Saarland und mit Brandenburg an.

Erst wenn mit allen 16 Bundesländern Verträge geschlossen wurden, wird das Geld mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2022 über eine Umverteilung der Umsatzsteuerpunkte an die Länder fließen. Es können alle Maßnahmen finanziert werden, die ab dem 01.01.2019 begonnen wurden. Da die Qualitätsverbesserungen auf Dauer angelegt sind, ist es aus kommunaler Sicht allerdings zwingend erforderlich, dass der Bund sein finanzielles Engagement verstetigt und ebenfalls auf Dauer anlegt.  

Mit dem Gute-Kita-Gesetz kann jedes Bundesland aus zehn Handlungsfeldern die aus seiner Sicht jeweils wichtigsten auswählen, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Beispielsweise einen besseren Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften, die Förderung sprachlicher Bildung oder die Unterstützung der Angebote in der Kindertagesspflege. Daneben ist es möglich, die Mittel auch für weniger Kita-Gebühren einzusetzen.  

Bund und Länder haben zudem vereinbart, dass die Mittel, die in 2019 eventuell nicht vollständig verausgabt werden, zusätzlich im Folgejahr 2020 eingesetzt werden können. Eine solche mögliche Verschiebung wird im Handlungs- und Finanzierungskonzept der Länder mit entsprechender Begründung ausgewiesen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Mittel aus dem Jahr 2019 zu 100 Prozent für mehr Qualität und weniger Gebühren in der Kindertagesbetreuung verausgabt werden können (Quelle: DStGB Aktuell 1719-07).

Az.: 25.0.8.1-001/005

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