Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 808/2016 vom 04.11.2016

Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie zum Störfallrecht beschlossen

Der deutsche Bundestag hat am 20.10.2016 die Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie in nationales Recht beschlossen. Dadurch wird das Störfallrecht an aktuelle Entwicklungen angepasst und Anforderungen an Betriebe aufgestellt, von denen im Unglücksfall erhebliche Gefahren für die Bevölkerung ausgehen können.

Deutschland hat damit die Richtlinie mit erheblicher Verspätung umgesetzt. Die Vorgaben der EU für die Industrie zur Beherrschung schwerer Unglücke mit gefährlichen Stoffen hätten eigentlich bis zum 31. Mai 2015 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Aufgrund des Versäumens dieser Frist hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. 

Nunmehr werden auch in Deutschland sensible Schutzgüter nach den Vorgaben der EU geschützt. Die Richtlinie enthielt unter anderem Vorgaben zur Einstufung gefährlicher Stoffe und zur behördlichen Überwachung von Störfallbetrieben. Ziel der Seveso-III-Richtlinie war dabei auch, die Rechte der Bevölkerung zu stärken und den Bürgern auf diese Weise einen besseren Zugang zu Informationen über Risiken aus umliegenden Industrieanlagen zu geben. Zudem wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Genehmigung von Störfallbetrieben neu geregelt.

Az.: 20.1.6.1-001

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