Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 195/1999 vom 20.03.1999

Umfrage zum Verwiegesystem bei der Müllabfuhr

In den Mitt.NWStGB 1999, Nr. 32 vom 05.01.1999 hatte die Geschäftsstelle nachgefragt, welche Städte und Gemeinden das Abfallverwiegungssystem durchführen. Zwischenzeitlich haben folgende Städte und Gemeinden mitgeteilt, daß die Abrechnung der Abfallentsorgungskosten über den Wiegemaßstab im Rahmen eines Abfallverwiegungssystems durchgeführt wird:

Stadt Detmold

Stadt Emmerich

Stadt Geilenkirchen

Stadt Gevelsberg

Stadt Hamminkeln

Stadt Heiligenhaus

Gemeinde Hiddenhausen

Gemeinde Hövelhof

Gemeinde Leopoldshöhe

Stadt Neuenrade

Stadt Olpe

Gemeinde Rödinghausen

Stadt Steinfurt

Stadt Spenge

Gemeinde Waldfeucht

Stadt Wegberg

Damit führen zur Zeit von 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ca. 4 % das Abfallverwiegungssystem durch.

Az.: II/2 31-13

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