Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 802/2006 vom 09.11.2006

Überprüfung der Standsicherheit baulicher Anlagen

Mit Mitteilung (Nr. 726) vom 18.10.2006 haben wir über die Hinweise der Bauministerkonferenz zur Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten berichtet. Die Hinweise richten sich ausschließlich an die Eigentümer/Verfügungsberechtigten. Gleichwohl sollte der von der Bauministerkonferenz angesprochene Personenkreis durch die Unteren Bauaufsichtsbehörden in geeigneter Weise wie z.B. durch entsprechende Pressemitteilungen über die Hinweise informiert werden. Ggf. kann dort angegeben werden, dass die Hinweise unter www.bauministerkonferenz.de/hinweise abrufbar sind.

Az.: II/1 660-00

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