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StGB NRW-Mitteilung 538/2018 vom 09.10.2018

Weitere Kompetenzen für EU-Asylagentur per Verordnung

Am 12.09.2018 hat die Europäische Kommission im Rahmen der Rede von Kommissions-präsident Jean-Claude Juncker zur Lage der Union eine Anpassung der Verordnung zur Europäischen Asylagentur vorgeschlagen (COM(2018) 633 final). Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag vom 04.05.2016 (COM(2016) 271) sah vor, die Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) zu einer eigenen Europäischen Agentur auszubauen. Die nun vorgeschlagene Anpassung kommt noch bevor sich Rat und Parlament formell geeinigt haben. Sie soll die Kompetenzen der Agentur stärken.

Der geänderte Vorschlag wurde im Rahmen der fortlaufenden interinstitutionellen Verhandlungen vorgelegt und ist eine der Folgemaß-nahmen zur Schlussfolgerung des Europäischen Rates vom 28.06.2018. Darin bekräftigte der Rat die Notwendigkeit eines Gesamtansatzes zur Migration sowie zu mehr Solidarität und Verantwortungsbewusstsein in der EU.  

In diesem Zusammenhang soll die Bearbeitung von Asylanträgen künftig schneller und effizienter verlaufen. So soll die Agentur Mitglied-staaten z. B. bei der Bearbeitung von Asylanträgen oder bei Klagen gegen Asylbescheide unterstützen. Dabei geht es vor allem um administrative und vorbereitende Unterstützung, die Mitgliedstaaten auf Anfrage in Anspruch nehmen können. Im Einzelnen sollen künftige Aufgaben der Agentur umfassen:  

  • Identifizierung und Registrierung von Asylbewerbern;  
  • Unterstützung bei der Durchführung von Befragungen zur Feststellung der Zulässigkeit oder Begründetheit von Asylanträgen;  
  • Vorbereitung administrativer Entscheidungen über Anträge auf internationalen Schutz für die zuständigen nationalen Behörden;  
  • Bereitstellung logistischer und sonstiger Unterstützung für unabhängige Rechtsmittelinstanzen;  
  • Bereitstellung von Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen;  
  • Entsendung von Asyl-Unterstützungsteams.

Im Rahmen des Dublin-Verfahrens ist weiter geplant:  

  • Unterstützung bei der Bestimmung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaats;
  • Unterstützung bei der Zuweisung oder Überstellung von Asylbewerbern innerhalb der Union.

Ursprünglich hatte die Kommission ein Budget von 365 Mio. Euro bis Ende 2020 für die Asylagentur vorgesehen. Zur Erfüllung der neuen Aufgaben schlägt sie nun weitere 55 Mio. Euro pro Jahr für den Zeitraum 2019 bis 2027 vor. Gemäß der neuen Verordnung belaufen sich die für die Agentur notwendigen Finanzmittel insgesamt auf 320 Mio. Euro für die Jahre 2019-2020 und auf 1,25 Mrd. Euro für den Zeitraum 2021-2027.  

Weiterführende Informationen: Geänderter Vorschlag über die Asylagentur der Europäischen Union (COM(2018) 633 final) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52018PC0633&from=EN Pressemitteilung der Europäischen Kommission, Fact Sheet (auf Englisch): http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-5714_en.htm .

Az.: 14.1.1-003

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