Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 573/1996 vom 05.12.1996

Tourismusprogramm Philoxenia

In den Mitteilungen NWStGB vom 20.7.1996, laufende Nr. 358, hatten wir über den Programmentwurf der Europäischen Kommission für ein Tourismusprogramm "Philoxenia" berichtet.

Im Anschluß an eine Sitzung des Bundesrates am 27.9.1996 hat die Bundesregierung inzwischen beschlossen, dem Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein erstes Mehrjahresprogramm zur Förderung des europäischen Tourismus "Philoxenia" nicht zuzustimmen. Da Art. 235 EG-Vertrag Rechtsgrundlage für den Programmvorschlag ist und somit eine einstimmige Beschlußfassung im Rat erforderlich ist, wird das vorgesehene Mehrjahresprogramm aufgrund der ablehnenden Haltung der deutschen Regierung vom Rat nicht verabschiedet werden können.

Nach Informationen der Geschäftsstelle haben sich die Bundesländer mit überwältigender Mehrheit gegen den Programmentwurf ausgesprochen, weil sie bzgl. der Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität bei Teilen des Programmvorschlages nicht unerhebliche Bedenken hatten. Ferner ist zu sehen, daß die Bundesrepublik Deutschland als Nettozahler ca. jede 3. Mark eines neuen EU-Programms mitfinanzieren muß. Schließlich ist zu vermuten, daß die deutsche Seite im Vorfeld einer abschließenden Entscheidung im Rahmen der Regierungskonferenz darüber, ob der Tourismus eine gemeinschaftliche Aufgabe werden soll, ein deutliches Zeichen gegen eine neue Kompetenz im EG-Vertrag setzen wollte.

Die Auswirkungen der deutschen Haltung zum Programmentwurf "Philoxenia" dürften besondere Auswirkungen auch vor dem Hintergrund personeller Veränderungen im Hinblick auf die EU-Tourismuspolitik haben. Bekanntlich ist der bislang zuständige Generaldirektor von seinem Posten abberufen worden, der bisherige Tourismusreferent der GD XIII ist zukünftig in einem anderen Arbeitsbereich zuständig. Es wird interessant sein zu sehen, ob die Generaldirektor XXIII in Kürze zu einer Sitzung des Beratenden Ausschusses einladen wird, um die Perspektiven ihrer Tourismusarbeit zu erörtern.

Az.: III 770 - 11

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