Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 161/1999 vom 05.03.1999

Tempo 30 - Stand der Diskussion

Nach jüngsten Äußerungen von Bundesverkehrsminister Franz Müntefering werden die Vorstellungen der Bundesregierung zum Thema "Tempo 30" noch in diesem Jahr öffentlich dargelegt und in der StVO im kommenden Jahr umgesetzt. Wie bereits in der Koalitionsvereinbarung angedeutet, soll es den Städten und Gemeinden überlassen bleiben, welche Regelung sie für welche Ortsbereiche treffen. Das könne man nicht vom "grünen Tisch" in Bonn aus machen. Es sollen die Möglichkeiten, Tempo-30-Zonen auszuweisen, erweitert werden. Die Städte und Gemeinden müßten dann in eigener Verantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie davon Gebrauch machen.

Eine Umkehrung des Verhältnisses Tempo 50 als Regelgeschwindigkeit und Tempo 30 als Ausnahme will der Minister ausdrücklich nicht. Es komme ihm darauf an, daß die Kommunen im Interesse von Kindern und Fußgängern einfacher als bisher in bestimmten Stadtgebieten die Geschwindigkeitsgrenze auf 30 km/h absenken könnten.

Diese Überlegungen entsprechen langjährigen Forderungen von Deutschem und Nordrhein-Westfälischem Städte- und Gemeindebund, die Möglichkeiten zur Ausweisung von Tempo-30-Zonen im Hinblick auf den räumlichen Umfang und insbesondere auch auf die Ausstattungsstandards zu vereinfachen. Über den Sachstand wird die Geschäftsstelle auch weiterhin laufend berichten.

Az.: III/1 151-29

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