Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 127/2018 vom 20.02.2018

Tarifforderungen für den öffentlichen Dienst 2018

Die Gewerkschaften ver.di, dbb Beamtenbund und Tarifunion, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und der Polizei fordern im Hinblick auf die bevorstehende Tarifrunde des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen 2018 eine lineare Entgelterhöhung von 6 Prozent für die Beschäftigten, mindestens jedoch 200 Euro im Monat. Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte sollen um 100 Euro monatlich steigen. Gefordert werden zudem verbindliche Zusagen zur Übernahme Auszubildender. Die Forderungen gelten für 2,1 Millionen Angestellte der Kommunen und 150.000 Beschäftigte des Bundes.

Die Tarifverhandlungen müssen aus kommunaler Sicht mit deutlich mehr Augenmaß geführt werden. Die kommunalen Beschäftigten müssen für ihre gute Arbeit angemessen honoriert werden und an der guten konjunkturellen Lage partizipieren. Dies gilt gerade angesichts des immensen Personal- und Fachkräftebedarfs und neuer Anforderungen durch die Digitalisierung, die eine größere Attraktivität des öffentlichen Dienstes voraussetzen. Die Entgeltforderungen gehen jedoch weit über die finanziellen Spielräume in den Kommunen hinaus. Sie würden die kommunalen Arbeitgeber mit über 6,5 Mrd. Euro pro Jahr belasten. 

Neben den höheren Entgeltforderungen im Bereich der Beschäftigten, Auszubildenden und Praktikanten bei einer Laufzeit von zwölf Monaten fordern die Gewerkschaften insbesondere 

  • die Tarifierung einer Ausbildungsvergütung für betrieblich-schulische
      Ausbildungsgänge,
  • die Erhöhung des Nachtarbeitszuschlags im Krankenhausbereich von 15 auf 20 Prozent,
  • eine verbindliche Übernahme der Auszubildenden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im erlernten Beruf nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung,
  • die Angleichung von Sonderzahlungen wie das Urlaubsgeld im Tarifgebiet Ost an das Westniveau,
  • die Zusage, auf regionaler Ebene über ein kostenloses landesweites Nahverkehrsticket zu verhandeln,
  • die Verbesserung der Regelungen zur Kostenübernahme des Ausbildenden beim Besuch auswärtiger Berufsschulen,
  • die Fortschreibung der Regelungen zur Altersteilzeit. 

Der Tarifabschluss soll auch auf Beamte übertragen werden. Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Kommunen und Bund beginnen am 26. Februar 2018 in Potsdam. Weitere Verhandlungstermine sind der 12./13. März 2018 und der 15./16. April 2018. 

Weitere Informationen zu aktuellen Beiträgen und Fakten rund um die Tarifverhandlungen 2018 sind auf der Homepage des DStGB unter www.dstgb.de (Rubrik Schwerpunkte / Tarifverhandlungen) abrufbar. Die Informationen werden im Laufe der Tarifverhandlungen regelmäßig aktualisiert. 

Bewertung  

Aus Sicht des DStGB müssen die Tarifverhandlungen mit deutlich mehr Augenmaß geführt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunen müssen für ihre gute Arbeit — gerade, wenn wir auf die Flüchtlings- und Integrationsarbeit in den letzten zwei Jahren blicken — angemessen honoriert werden und an der guten wirtschaftlichen Lage partizipieren. Der immense Personal- und Fachkräftemangel sowie die neuen Anforderungen der Digitalisierung machen es erforderlich, den öffentlichen Dienst beginnend bei der Ausbildung attraktiver zu machen.  

Die Anpassung der Entgelte muss jedoch verhältnismäßig sein. Die Forderungen der Gewerkschaften für die Tarifrunde sind dagegen kaum darstellbar und überfordern die finanziellen Möglichkeiten zahlreicher Städte und Gemeinden.  

Die Finanzlage der Kommunen ist nach wie vor angespannt. Die gute konjunkturelle Lage sowie die Zuweisungen von Bund und Ländern an die Kommunen haben in zahlreichen Kommunen merklich zur Verbesserung der Haushaltslage beigetragen. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Ausgabensteigerung — vor allem durch die weiter rasant anwachsenden Sozialausgaben — die finanzielle Situation in etlichen Städten und Gemeinden weiter stark belastet. Gleichzeitig nehmen neue und personalintensive Aufgaben in den Kommunen deutlich zu.  

Die Kommunen sind mit 127,3 Mrd. Euro weiterhin hoch verschuldet. Die Kassenkredite sind mit rund 46,4 Mrd. Euro weiterhin auf einem Rekordhoch. Während es geringverschuldeten Kommunen gelang Schulden abzubauen, mussten hochverschuldete Kommunen häufig weiter zusätzliche Kredite zur Finanzierung aufnehmen. Die Schere zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen nimmt weiter zu.  

Unverhältnismäßige Mehrkosten müssten die Kommunen durch die weitere Streichung freiwilliger Leistungen, höhere Gebühren und Steuern ausgleichen. Auch weitere Privatisierungen sind vorprogrammiert. Alle diese Maßnahmen widersprechen den Bürgerinteressen, die die Sicherung der Daseinsvorsorge in kommunaler Hand wünschen.  

Auch würden die Bemühungen der Kommunen, zum Abbau der Arbeitsverdichtung Personal neu einzustellen, konterkariert. Kommunen haben bereits enorme Anstrengungen unternommen, um zusätzliches Personal, vor allem im Bereich der Kindertagesbetreuung und Sozialbehörden, zu gewinnen. Diese Entwicklung darf durch die Gewerkschaftsforderungen nicht konterkariert werden. Die Tarifentgelte sind von 2008 bis 2017 um 30 Prozent gestiegen, die Entgelte in der Gesamtwirtschaft nur um 25 Prozent. Bund und Länder sind gefordert, vorhandene strukturelle Defizite in den Kommunen abzubauen und eine dauerhaft aufgabengerechte Finanzausstattung sicherzustellen (Quelle: DStGB Aktuell 0718 vom 16.02.2018).

Az.: 14.3.5

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