Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 717/2002 vom 05.12.2002

Tagung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Detmold

Am 20.11.2002 fand eine Tagung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Detmold in Altenbeken statt.

In der Sitzung bildete die Ganztagsbetreuung an Schulen einen Schwerpunkt der Diskussion. Ministerialdirigent Dr. Elmar Schulz Vanheyden vom Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes berichtete über die aktuellen Überlegungen auf Landesseite zu dieser Thematik, die dann in der Arbeitsgemeinschaft angeregt diskutiert wurden. Der Städte- und Gemeindebund vertritt hierzu die Auffassung, daß die Zielsetzung der Landesregierung, bis 2005 mindestens 200.000 zusätzliche Ganztagsplätze für Kinder zu schaffen, grundsätzlich zu begrüßen ist. Sie muß sich aber vor allem an den auch zukünftig zur Verfügung stehenden Finanzmitteln messen lassen.

Der Verband unterstützt vom Grundsatz her das Vorhaben des Landes, als Reaktion auf die Ergebnisse der PISA-Studie der Grundschulen stärker zu "Offenen Ganztagsgrundschulen" auszubauen. Kleine und größere Kommunen müssen allerdings gleichermaßen und zeitgleich die Möglichkeit zu einem derartigen Ausbau erhalten.

Der Verband fordert diesbezüglich ein verstärktes, dauerhaftes und gesetzlich abgesichertes finanzielles Engagement des Landes und verweist auf die Zuständigkeit des Landes für den pädagogischen Bereich insgesamt.

Im Rahmen des Ausbaus von Grundschulen zu "Offenen Ganztagsgrundschulen" hält der Städte- und Gemeindebund eine intensivere Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe für notwendig. Diese dürfe aber nicht zur Folge haben, daß die Betreuung von Ganztagsgrundschulen zu einem "Regelversorgungsauftrag" der kommunalen Jugendhilfeträger ausgeweitet wird.

Einen weiteren Schwerpunkt der Sitzung bildeten neuere Entwicklungen im öffentlichen Personennahverkehr und ihre Auswirkungen auf Ostwestfalen-Lippe. Hierzu trug Geschäftsführer Siemer vom Verkehrsverbund OWL auch in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Agentur Nahverkehr NRW vor. Das bestehende Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs sowie zur Weiterentwicklung des ÖPNV wird derzeit als sog. ÖPNV-Gesetz novelliert. Der Städte- und Gemeindebund sieht durch den vorgelegten Gesetzentwurf seine Forderungen nach Vereinfachung und Entbürokratisierung des Fördersystems, Stärkung der Kooperation zwischen den SPNV-Zweckverbänden sowie Sicherung der Aufgabenträger-Pauschale in wesentlichen Punkten als erfüllt an.

Der Verband fordert eine konsequente Umsetzung der Regionalisierungsstrategie durch das Land in allen Organisations-, Beteiligungs- und Finanzierungsfragen. Insbesondere eine Einziehung von aufgabenträgerähnlichen Entscheidungsebenen und Organisationsstrukturen oberhalb der SPNV-Zweckverbände wird aus kommunaler Sicht abgelehnt.

Der Städte- und Gemeindebund erwartet von den SPNV-Zweckverbänden eine Verstärkung der Zusammenarbeit mit dem Land und untereinander unter Vermeidung von Parallelstrukturen sowie eine Intensivierung der Beteiligung der kommunalen Ebene an der Entscheidungsfindung. Über die bereits eingeleitete Einbindung der kommunalen Spitzenverbände in die gemeinsamen Gremien der Zweckverbände hinaus müssen auch die betroffenen Städte und Gemeinden in den Regionen Einfluß auf das Schienenpersonenverkehrsangebot nehmen können. Insbesondere den kreisangehörigen Kommunen mit eigenem Verkehrsunternehmen muß die Option eingeräumt werden, Mitglied im Zweckverband zu sein, um die gemeinsame kommunale Position zu stärken, angemessene Informationsmöglichkeiten zu gewährleisten sowie die Integration zwischen örtlichen und regionalen Verkehrsangeboten zu verstärken.

Geschäftsführer Siemer berichtete u.a. über die Agentur Nahverkehr NRW, die die Kooperation der Zweckverbände untereinander sicherstellen soll.

Unter der Themenstellung "Kommunale Sozialpolitik zwischen staatlicher Rahmenverantwortung und lokalen Gestaltungsmöglichkeiten" ging Ernst Giesen, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, auf die steigenden Sozialhilfeaufwendungen der Kommunen sowie aktuelle gesetzgeberische Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene ein. Über die von der Landesregierung vorgelegten Eckpunkte zur Novellierung des Landespflegegesetzes hinaus müsse das Land - wie in den Jahrzehnten vor Inkrafttreten der Pflegeversicherung und während der Anfangszeit des Landespflegegesetzes - Verantwortung bei der Investitionsfinanzierung tragen, es dürfe zu keiner Kommunalisierung der Finanzlasten des gesamtstaatlichen Risikos Pflegebedürftigkeit kommen.

40 Jahre nach Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes sei vor allem eine Neugestaltung des Sozialhilferechts durch eine weitergehende Pauschalierung, eine Fortentwicklung der Regelsatzvermessung und eine strikte Umsetzung des Nachrangigkeitsprinzips unabdingbar. Die von der Hartz-Kommission entwickelten Vorschläge zur Einführung eines steuerfinanzierten Arbeitslosengeldes II und zur Gründung von JobCentern in der Regie neu organisierter Arbeitsämter werde aus kommunaler Sicht unterstützt. Etwaige Entlastungen der Kommunen im Bereich der Sozialhilfe müßten diesen allerdings belassen werden, um durch verstärkte öffentliche Investitionstätigkeit wieder weitere Investitionen der Wirtschaft zu mobilisieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Eine Gegenrechnung mit neuen Standards bei der Krippenversorgung oder der Ganztagsbetreuung werde nachdrücklich abgelehnt.

Im Hinblick auf die mit dem Landeshaushalt 2003 geplanten Sparmaßnahmen müsse darauf geachtet werden, daß sich das Land nicht aus sozialpolitisch wichtigen Handlungsfeldern mit der Folge größerer gesellschaftlicher Kosten in der Zukunft zurückziehe. Das Land müsse Kommunen und freien Trägern verläßliche Planungs- und Finanzierungsgrundlagen zur Verfügung stellen, eine Kumulation von Kürzungseffekten bei einzelnen Personengruppen vermeiden und vor allem die mangelnden Kompensationsmöglichkeiten der Kommunen in finanziell äußerst angespannten Zeiten berücksichtigen.

Az.: III/1 91 - 29

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