Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 847/2013 vom 08.11.2013

SüwVO Abwasser NRW 2013 verkündet

Die neue Verordnung zur Selbstüberwachung von öffentlichen und privaten Abwasseranlagen (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser — SüwVO Abw NRW 2013) ist am 08.11.2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen verkündet worden (GV. NRW. 2013, Seite 602 ff.). Die neue Rechtsverordnung, die insbesondere die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen regelt, tritt nach § 15 Satz 1 SüwVO Abw NRW 2013 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Damit tritt die neue SÜwVO Abw NRW 2013 am 09.11.2013 in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Gleichzeitig tritt die Selbstüberwachungsverordnung Kanal vom 16.01.1995 (GV. NRW. 1995, S. 64) außer Kraft (§ 15 Satz 2 SüwVO Abw NRW 2013).

Die Geschäftsstelle des StGB NRW erstellt zurzeit mit der KommunalAgentur NRW und in Abstimmung mit dem Umweltministerium NRW und dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW neue Mustersatzungen. Diese sollen bis spätestens Ende November 2013 fertig gestellt sein. Überarbeitet werden die Muster-Abwasserbeseitigungssatzung (Stand: 30.04.2010) und die Mustersatzung über Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben). Zusätzlich wird es auch eine neue Muster-Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung auf der Grundlage des § 53 Abs. 1 e LWG NRW geben.

Az.: II/2 24-30 qu-ko

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