Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 558/1999 vom 20.08.1999

Strukturfondsverordnungen vom Europäischen Rat verabschiedet

Der Rat hat am 21. Juni 1999 die Verordnungen zu den europäischen Strukturfonds formell angenommen. Mittlerweile hat die Kommission die Liste der im Rahmen von Ziel 1 förderfähigen Gebiete einschließlich der Übergangsregionen erstellt und formell angenommen. Ebenfalls wurden die Bevölkerungsplafonds pro Mitgliedstaaten für die künftigen Ziel 2-Gebiete festgelegt, auf deren Grundlage in den Mitgliedstaaten die Verhandlungen geführt und der Kommission Vorschläge über die künftigen Ziel 2-Gebiete übermittelt werden. Die Kommission trifft dann die Entscheidung über die endgültige Liste der Ziel 2-Gebiete.

Die Mitgliedstaaten - und in Deutschland die Bundesländer - werden in den kommenden Monaten einheitliche Programmplanungsdokumente bzw. Gemeinschaftliche Förderkonzepte aufstellen und diese der Kommission unterbreiten. Bis Ende des Jahres wird die Kommission diese prüfen und sie spätestens im Dezember genehmigen. Ab 1. Januar 2000 soll dann die Umsetzung der Programme erfolgen. Für die Ziele 1 und 2 müssen die Pläne der Kommission spätestens vier Monate nach der Erstellung der Fördergebietsliste übermittelt werden.

Die Pläne sollen folgende Informationen beinhalten:

  • eine Situationsanalyse im Hinblick auf das betreffende Ziel
  • eine Analyse der vorrangigen Erfordernisse
  • die Strategie und die vorgesehenen Schwerpunkte und
  • die dafür notwendigen indikativen Finanzierungsmittel.

Die Pläne sollen sich auf die entsprechenden nationalen und regionalen Prioritäten und auf die Leitlinien der Kommission stützen. Die Mitgliedstaaten sind angehalten, in ihrer Planung entsprechend der innerstaatlichen Struktur die zuständigen Wirtschafts- und Sozialpartner sowie regionale und lokale Behörden einzubinden.

Der offizielle Text zu den Verordnungen über die allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds sowie die Informationen zur Fördergebietskulisse im Zeitraum 2000 - 2006 sind bei der Geschäftsstelle des Rates der Gemeinden und Regionen, Köln, erhältlich oder können im Internet unter folgender Adresse heruntergeladen werden: inforegio.cec.eu.int./wbdoc/docoffic/20002006/regul_de (vergleichende Analyse Förderperiode 1994 - 1999 mit 2000 bis 2006.

inforegio.cec.eu.int/wbdoc/docoffic/official/reglem_de.htm (Strukturfondsverordnungen 2000 bis 2006).

Az.: III 450-75

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