Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 46/2008 vom 13.12.2007

Straßenbeleuchtung auf dem Anliegergrundstück

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass sich Grundstückseigentümer weigern, dass Anbringen einer Haltevorrichtung für Beleuchtungskörper der Straßenbeleuchtung auf ihrem Grundstück dem Grunde oder dem Umfang nach anzuerkennen. Der VGH Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 14.02.2007 (Gemeindetag Baden-Württemberg 2007, S. 757) ausgeführt, dass in diesem Fall die Gemeinde befugt ist, zur Durchsetzung der Duldungspflicht nach § 126 Abs. 1, S. 1, Nr. 1 BauGB einen entsprechenden Verwaltungsakt zu erlassen. Ein besonderes Vollzugsinteresse i.S.v. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO hinsichtlich der Pflicht, dass Anbringen einer Beleuchtungsanlage zu dulden, kann sich nach dieser Entscheidung aus dem öffentlichen Interesse ergeben, für den Innenstadtbereich einer Gemeinde städtebaulich aufzuwerten und dessen Attraktivität zu steigern.

Az.: II/1 620-00

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