Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 775/2013 vom 21.11.2013

StGB NRW-Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Am 20. November 2013 fand die Sitzung der Arbeitsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes in Brüggen statt. Der Vorsitzende des Ausschusses, Bürgermeister Fonck aus Kalkar, begrüßte die annähernd  100 anwesenden Personen. In einem informativen Vortrag stellte sodann Bürgermeister Gottwald die finanzielle Situation sowie den Branchenmix der Burggemeinde Brüggen dar. Landrat Ottmann vom Kreis Viersen ging auf die gute Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden des Kreises, das Naturparkzentrum sowie auf wichtige Aspekte wie u.a. dem Infrastrukturausbau, auf die Verantwortung des Bundes für die Kosten der Eingliederungshilfen sowie die Inklusion ein.

Sodann berichtete Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider über Aktuelles aus Düsseldorf. Dabei ging er auf die Notwendigkeit der Übernahme der Kosten der Eingliederungshilfe für Behinderte durch den Bund ein. Ferner fordert er ein staatliches Investitionsprogramm. Außerdem müsse das Kooperationsverbot zwischen Bund und Kommunen so verändert werden, dass sich der Bund zumindest im Bildungsbereich finanziell engagieren könne - etwa beim notwendigen Ausbau der Ganztagsschulen. Weitere Themen waren unter anderem die Notwendigkeit der zügigen Verlegung von Breitbandkabeln im ländlichen Raum, die Konsolidierung der Kommunalfinanzen sowie die nicht hinreichende Bereitschaft des Landes zur Finanzierung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen beizutragen. Schließlich wies er darauf hin, dass die beabsichtige Neufassung des Landesentwicklungsplans die Planungshoheit der Kommunen unangemessen einschränke. Sein Vortrag kann im Internet des Verbandes (Mitgliederbereich) unter „Fachgremien/Bezirks-AG/AG Düsseldorf/Sitzung am 20.11.2013 in Brüggen“ abgerufen werden.

Nachfolgend berichtete Klaus Müller vom Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen über Nutzen und Erkenntnisse der Verbraucherberatung. In einem informativen Vortrag wies er darauf hin, dass es in Nordrhein-Westfalen annähernd 60 regionale Geschäftsstellen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gebe. Er machte deutlich, dass im Fokus der Beschwerden die Bereiche „Nutzung von neuen Medien“ sowie „Festnetz und Mobilfunk“  stehen. Statistiken der Verbraucherzentrale würden es ermöglichen, Unternehmen auf strukturelle Mängel hinzuweisen. Zugleich machte er deutlich, dass die Verbraucherzentrale auch ein Klagerecht habe. Sein Vortrag ist ebenfalls im Internet des Verbandes (Mitgliederbereich) unter „Fachgremien/Bezirks-AG/AG Düsseldorf/Sitzung am 20.11.2013 in Brüggen“ abrufbar.

Abschließend vertiefte Beigeordneter Graaff von der Geschäftsstelle die Thematik der Neufassung des Landesentwicklungsplans. Er machte deutlich, dass die veränderten Rahmenbedingungen des demographischen Wandels, der Globalisierung der Wirtschaft, des Klimawandels sowie der Entwicklung im Einzelhandel eine Anpassung der raumordnerischen Ziele und Grundsätze zwar erforderlich mache. Allerdings weise der Entwurf deutlich mehr raumordnerische Festlegungen als der bisherige Landesentwicklungsplan auf und sei dementsprechend deutlich bürokratischer. Inhaltlich kritisierte er insbesondere die beabsichtigte Festlegung zur Rücknahme von Siedlungsflächen und die raumordnerische Verbindlichkeit von Regelungen des künftigen Klimaschutzplans. Auch würde durch den Entwurf der Ausbau der Windenergie die eigenverantwortliche und selbstbestimmte Entwicklung der Kommunen unangemessen beeinträchtigt. Sein Vortrag ist ebenfalls im Internet unter „Fachgremien/Bezirks-AG/AG Düsseldorf/Sitzung am 20.11.2013 in Brüggen“ abrufbar.

In der anschließenden Diskussion zu dem Entwurf des Landesentwicklungsplans machten die Teilnehmer deutlich, dass dieser die kommunale Planungshoheit faktisch so gut wie unmöglich mache. Es wurde nochmals deutlich gemacht, dass alle Städte und Gemeinden die Möglichkeit haben, bis zum 28. Februar 2014 zu dem Entwurf des Landesentwicklungsplans Stellung nehmen zu können. Dabei kann die Bewertung des Städte- und Gemeindebundes, welche im Schnellbrief Nr. 184/2013 vom 17. Oktober 2013 den Mitgliedskommunen mitgeteilt wurde, eine Hilfestellung sein.

Die nächste Sitzung der Arbeitsgemeinschaft soll im Frühjahr 2014 stattfinden. Eine Einladung dazu wird rechtzeitig ergehen.

Az.: II/1

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