Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 740/2016 vom 21.11.2016

StGB NRW-Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Am 18.11.2016 fand in Weeze die Tagung der StGB NRW-Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf statt. Bürgermeister Fleischhauer von der Stadt Moers  begrüßte in seiner Funktion als Vorsitzender dieser Arbeitsgemeinschaft die rund 100 Ratsmitglieder und Verwaltungsspitzen. Nach Grußworten des Landrates des Kreises Kleve sowie der Bürgermeisterin der an Weeze angrenzenden niederländischen Gemeinde Bergen berichtete Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider über Aktuelles aus Düsseldorf.

Dabei spannte er den Bogen von den Ursachen der Flüchtlingskrise bis hin zu den sich daraus resultierenden kommunalen Herausforderungen. In diesem Zusammenhang ging er auch auf die beabsichtigte Wohnsitzauflage ein. Sodann führte er zur kommunalen Finanzsituation, zu der aktuellen Diskussion im Hinblick auf „G8 bzw. G 9“  sowie u.a. den beabsichtigten Regelungen zum Landesentwicklungsplan aus. 

Auf die Unterstützung des StGB NRW beim Thema Integration wies im Anschluss Philipp Stempel vom Städte- und Gemeindebund hin. Er präsentierte Ziele und Funktionsweise des Internetportals Integration, das der Verband seinen Mitgliedskommunen seit Juni 2016 zur Verfügung stellt. Das Portal ermögliche den vertrauensvollen Erfahrungsaustausch und die Vernetzung von Fachleuten aus Städten und Gemeinden. Das Portal ist unter der URL www.kommunen.nrw/integration zu erreichen. Einloggen können Kommunen sich mit ihren Zugangsdaten für den Mitgliederbereich auf der Verbandswebseite. Schließlich stellte Herr Michelmann von der NRW-Bank deren Angebote für Kommunen vor. Im Schwerpunkt ging er dabei auf die Wirtschaftlichkeitsberechnungen im kommunalen Hochbau ein.  

Sämtliche Beiträge können im Internetangebot des Städte- und Gemeindebundes unter Veranstaltungen/Bezirksarbeitsgemeinschaften/AG Düsseldorf oder von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich unter Fachgremien/Bezirks-AG/AG Düsseldorf im Volltext abgerufen werden.

Az.: G.4.2.1

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