Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 1/2008 vom 17.12.2007

StGB NRW-Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg

Am 29. November 2007 fand in Soest die 2. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW für den Regierungsbezirk Arnsberg im Jahr 2007 statt. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Bürgermeister Pierlings, Stadt Meinerzhagen, begrüßte neben rd. 300 Teilnehmern den gastgebenden Bürgermeister Dr. Ruthemeyer, den Regierungspräsidenten Diegel und den stellvertretenden Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft, Bürgermeister Heß, Stadt Finnentrop. Als Referenten begrüßte er aus dem Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW Staatssekretär Winands, vom Institut für Schulentwicklungsforschung Dr. Rösner und aus der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider. Der Bürgermeister der ausrichtenden Stadt stellte sodann die Stadt Soest vor.

Zum Schwerpunktthema „Gemeinschaftsschule“ referierte zunächst Staatssekretär Winands, der zunächst auf die demografische Entwicklung einging. Der Schülerrückgang in den einzelnen Schulen sei - je nach örtlichen Gegebenheiten - unterschiedlich ausgeprägt. In der Sekundarstufe I würde die Schülerzahl langfristig um 1/5 zurückgehen. Im Bereich der Grundschulen sehe das Schulgesetz Dependancelösungen vor. In Nordrhein-Westfalen seien bereits 41 solcher Verbundlösungen genehmigt worden. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung werde sich dafür einsetzen, dass kleinere Standorte nach Möglichkeit erhalten bleiben. Winands vertrat die Auffassung, Realschulen und Gymnasien könnten langfristig bestehen. Hinsichtlich der Hauptschulen werde häufig darauf hingewiesen, dass diese keine Zukunft hätten. Die Hälfte der Schüler, die einen Ausbildungsplatz gefunden hätten, verfügen über einen Hauptschulabschluss. In den meisten Ausbildungsberufen seien Hauptschüler vertreten. Die Hauptschule habe Zukunft, wenn es sich um eine berufsorientierte Schule handele. Die Übergangsquote von rd. 15,1 % zur Hauptschule sei konstant. Darüber hinaus habe das Land die Hauptschulen durch ein Ganztagshauptschulprogramm für inzwischen insgesamt 116 Hauptschulen gestärkt. In vielen Kommunen werde die Hauptschule einzügig geführt, mit einer Untergrenze von 108 Schülern. Solche einzügigen Hauptschulen sollten grundsätzlich erhalten bleiben. Darüber hinaus enthalte das Schulgesetz auch andere Lösungsansätze, etwa eine Zweckverbandslösung mehrerer Gemeinden. Zudem könne die Hauptschule ggf. auch um einen Realschulzweig ergänzt werden und umgekehrt. Nach Auffassung von Winands führt die Gemeinschaftsschule zum Absterben anderer Schulformen. Die meisten Eltern würden sich für ihre Kinder die beste Bildung wünschen, dann müssten insbesondere die Gymnasien und die Realschulen erhalten bleiben. Der Staatssekretär kommt zu dem Ergebnis, dass im Schulgesetz ausreichend Lösungsmöglichkeiten vorgesehen sind. Wenn Schülerzahlen nicht ausreichen, sei es nicht sinnvoll, das Schulsystem um eine Gemeinschaftsschule zu ergänzen, erst recht nicht unter Einbeziehung des Gymnasiums. Entscheidend sei, welcher Unterricht stattfinde, nicht in welcher Struktur dieser erfolge. Infolge der Abschaffung von bestehenden Schulformen würden die Privatschulen einen stärkeren Zulauf erhalten.

Sodann referierte Dr. Rösner vom Institut für Schulentwicklungsforschung zum Schwerpunktthema. PISA und andere Studien hätten verunsichert. Das deutsche Schulsystem sei weder leistungsfähig noch gerecht. Die demografische Entwicklung beunruhige. Es stelle sich insbesondere die Frage, wie es mit den kommunalen Schulangeboten weitergehe. Im Regierungsbezirk Arnsberg gebe es 10 Kommunen mit nur einer Hauptschule, 12 Kommunen mit je einer Hauptschule und einer Realschule und mehrere Kommunen mit ebenfalls unvollständigen Schulangeboten. Rösner ging im Einzelnen auf Übergangsquoten einzelner Kommunen ein. Darüber hinaus stellte er im Einzelnen die Größe der Hauptschulen im 5. Jahrgang dar. Im Jahr 2007 gebe es im 4. Schuljahr rd. 183.000 Schüler. Im Jahr 2019 seien es nur noch 146.000 Schülerinnen und Schüler. Der Wissenschaftler stellte im Einzelnen dar, wie sich der Schülerrückgang in der Sekundarstufe I auf die einzelnen Verwaltungsbezirke des Regierungsbezirks Arnsberg auswirkt. Auch informierte er über die Veränderungen bei den Übergangzahlen hinsichtlich des 5. Schuljahres in der Zeit vom Schuljahr 2001/02 bis 2006/07. Die Hauptschulen und die Realschulen hätten insoweit deutlich Schüler verloren. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Bildungschancen regional erheblich variieren. Auch Standortgefährdungen würden lokal unterschiedlich ausfallen. Nachgefragt würden insbesondere Bildungsgänge mit Abituroption (Gymnasien und Gesamtschulen). Hauptschulen und Realschulen würden durch das Schulwahlverhalten in Verbindung mit dem demografischen Wandel zunehmend in Bestandsnot geraten. Die Hauptschule sei als eigenständiger Bildungsgang nicht mehr zu halten. Anspruchsvolle Bildungsgänge seien letztlich harte Standortfaktoren. Es gebe in der Öffentlichkeit eine wachsende Bereitschaft, unideologisch über Strukturreformen zu diskutieren. Sodann stellt er die Konzeption zur Gemeinschaftsschule vor. Mit Strukturreformen würden vollständige schulrechtliche und pädagogische Einheiten angestrebt, die alle Abgänger der Grundschule aufnehmen. Bei der Binnenorganisation der Gemeinschaftsschule seien Varianten möglich. Sie würden von „additiv“ bis „integriert“ reichen. Die Art der Binnenorganisation sei Sache der Schule und ihres Schulträgers. Die Strukturreformen müssten mit den finanziellen Möglichkeiten der Schulträger und des Landes kompatibel sein. Sodann stellt Dr. Rösner 2 Grundmodelle (additiv und integriert) der Gemeinschaftsschule vor. Rösner erläutert auch unterschiedliche Varianten hinsichtlich der Oberstufe einer Gemeinschaftsschule. Diese reichen von einer gemeinsamen Oberschule über das Oberstufenzentrum bis hin zur Lösung über das Berufskolleg. Die Gemeinschaftsschule habe den Vorteil, dass wohnungsnahe Angebote mit vollständiger Schulversorgung bereitgestellt werden könnten. Es gebe kein Standardmodell, sondern standortspezifische Organisationsformen. Bei Bedarf könne die Sekundarstufe I von der Sekundarstufe II entkoppelt werden. Darüber hinaus könnten sich gemeindeübergreifende Angebotsformen entwickeln. Grundlage für eine entsprechende Strukturentscheidung der Kommune müsse jeweils eine Elternbefragung sein, denn ohne Elternbefragung sei eine Strukturentscheidung nicht sinnvoll.

Im Anschluss an die beiden Vorträge zur Gemeinschaftsschule fand eine lebhafte Diskussion zur Gemeinschaftsschule im Speziellen und zu schulischen Verbundlösungen im Allgemeinen statt. Einige kommunale Vertreter sprachen sich für flexiblere Lösungen aus. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Bürgermeister Pierlings, ging auf die Möglichkeit eines Modellversuchs zur Gemeinschaftsschule ein.

Abschließend übermittelte Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider aus der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes „Aktuelles aus der Verbandsarbeit“. Bildung müsse früh ansetzen, insbesondere seien Sprachtests sinnvoll. Soweit die Angelegenheit konnexitätsrelevant sei, müsse allerdings eine Erstattung der Kosten erfolgen. Zum KiBiz führte er aus, dass eine gruppenbezogene Kindpauschale im Gesetz enthalten sei. Zukünftig müsse nach Soll- und Ist-Zahlen abgerechnet werden. 2011 werde nachjustiert, wenn es Probleme mit der Finanzierung gebe. In diesem Zusammenhang ging Schneider auch auf den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ein. Hierfür seien zusätzliche Erzieher erforderlich. Der Rechtsanspruch würde die Kommunen erheblich belasten. Wenn der Bundesrat zustimme, sei es folgerichtig, dass das Land die zusätzlichen Kosten finanziere. Ab dem Jahr 2008 würden für die Krippenplätze bereits Bundesmittel fließen. Sodann informierte der Hauptgeschäftsführer über die Änderungen durch die Reform der Gemeindeordnung. Die Schwellenwerte würden gesenkt. Positiv sei, dass auch mehrere Gemeinden zusammen tätig werden könnten. Kommunen könnten sich überlegen, welche Aufgaben sie übernehmen möchten. Der Landrat habe kein Vetorecht mehr, wenn die Bezirksregierung die Aufgabenübertragung gebilligt habe. Das Thema Sparkassen stelle sich allerdings enttäuschend dar, da nach wie vor vorgesehen sei, dass das Stammkapitel ausgewiesen werden müsse. Für eine solche Ausweisung gebe es keinen sachlichen Grund.

Az.: IV/2

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