Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 693/2008 vom 14.11.2008

Steuerlicher Querverbund

Wie bereits berichtet, sind die Regelungen zur gesetzlichen Sicherung des steuerlichen Querverbundes in den Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2009 eingeflossen. Entsprechend dem Anliegen der kommunalen Spitzenverbände werden mit der Regelung der Status quo gewahrt und die seit langer Zeit bestehende Verwaltungspraxis bei der steuerlichen Behandlung von Daseinsvorsorgebereichen gesetzlich festgeschrieben.

In der Gesetzesbegründung heißt es, die Ergebnisverrechnung bei Eigengesellschaften und Betrieben gewerblicher Art für juristische Personen des öffentlichen Rechts sei vielfach ein wichtiger Gesichtspunkt bei der Finanzierung insbesondere der Leistungen der Daseinsvorsorge. Die Bereithaltung derartiger Leistungen falle in den Aufgabenbereich der öffentlichen Hand und es bestehe eine faktische Erwartungshaltung seitens der Bürgerschaft, dass solche Leistungen angeboten werden. Vor diesem Hintergrund sei es gerechtfertigt, an den bisherigen Verwaltungsgrundsätzen bei der steuerlichen Behandlung dauerdefizitärer Tätigkeiten der öffentlichen Hand mittels Betrieben gewerblicher Art oder Eigengesellschaften festzuhalten.

Nach unseren Informationen findet die vorgesehene Neuregelung des steuerlichen Querverbundes auf gesetzlicher Grundlage eine breite Mehrheit in den derzeit laufenden Beratungen von Bundestag und Bundesrat. Lediglich die sog. Bäder-Regelung wird noch einmal in dem Gesetzentwurf geändert werden. Ursprünglich war geplant, Bäder unabhängig vom Vorliegen einer technisch-wirtschaftlichen Verflechtung für querverbundsfähig zu erklären. Wir hatten uns für diese Position vor allem deshalb eingesetzt, weil die Bäder-Regelung deutlich weniger streitanfällig gewesen wäre als die Regelung über die „technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht“. Die Bäder-Regelung wäre allerdings nicht mehr lediglich eine Absicherung des Status quo gewesen, wie es zwischen BMF und kommunaler Seite vereinbart war, sondern über den jetzigen Rahmen hinausgegangen. Es bestand die Befürchtung, dass ein solches Hinausgehen über die Absicherung des Status quo verfassungs- und europarechtliche Probleme mit sich bringen könnte. Daraufhin hat sich das BMF entschlossen, die Bäder-Regelung fallen zu lassen und doch wieder auf die technisch-wirtschaftliche Verflechtung abzustellen.

Der Zeitplan für das Jahressteuergesetz 2009 hat sich erneut verschoben. Die abschließende Beratung im Finanzausschuss des Bundestages ist nun für den 26.11.2008 vorgesehen, die Verabschiedung im Bundestag für den 27./28. November und im Bundesrat (unverändert) für den 19. Dezember 2008.

Az.: IV/1 920-05

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