Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 692/2008 vom 03.11.2008

Steuer-ID auf kommunalen Steuerbescheiden

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat sich kürzlich mit der Frage auseinander gesetzt, ob die persönliche Steueridentifikationsnummer künftig auch auf Steuerbescheiden der Gemeinden (Gewerbesteuer, Grundsteuer, kleine Aufwandsteuern) auszuweisen ist. Hierzu hat der DStGB Kontakt mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aufgenommen. Hiernach gibt es keine Verpflichtung der Kommunen, auf ihren Steuerbescheiden die persönliche Steuer-ID auszuweisen. Gleichwohl ist es den Kommunen auf freiwilliger Basis möglich, die Steuer-ID in den Steuerbescheid aufzunehmen.

Sollten die Gemeinden für ihre Besteuerungszwecke grundsätzlich Interesse an einer Verknüpfung mit der Steuer-ID haben, müsste eine entsprechende Vorgehensweise mit dem Bundeszentralamt für Steuern bzw. dem BMF abgestimmt werden. Der DStGB hat allerdings deutlich gemacht, dass seine Anfrage nicht dahingehend zu interpretieren ist und derartige Überlegungen bei den Gemeinden bisher auch nicht bestehen.

Die derzeitige Steuer-ID gilt nur für natürliche Personen. Es wird aber daran gedacht, künftig auch eine Steuer-ID für juristische Personen zu vergeben.

Az.: IV/1 920-06

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