Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 6/2020 vom 22.01.2020

Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Zensusgesetz

Das Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzentwurf zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021 für NRW erarbeitet. Die kommunalen Spitzenverbände wurden dazu um Stellungnahme gebeten.

Nach diesem Gesetzentwurf sind gem. § 3 Abs. 1 die Kreise für die kreisangehörigen Kommunen, die kreisfreien Städte und die Städteregion Aachen als Erhebungsstellen für die örtliche Durchführung des Zensus 2021 zuständig.

Hauptkritikpunkt der gemeinsamen Stellungnahme ist die neue Regelung zu der verpflichtenden Übermittlung kleinräumiger Gliederungen an IT.NRW in § 7 des Gesetzentwurfes. Weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme ist die Kostenschätzung des Innenministeriums. Nach dem Gesetzentwurf würden die Kommunen einen Kostenausgleich in Höhe von ca. 40 Mio. EUR erhalten. Die eigene Kostenschätzung der kommunalen Spitzenverbände kommt dagegen auf eine geschätzte Summe von 53 Mio. EUR.

Der Gesetzentwurf und die abgegebene Stellungnahme ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internet des Verbandes (Mitgliederbereich) unter Rubrik "Fachinformationen / Fachgebiete / Recht, Personal und Organisation / Zensus 2021" abrufbar: https://www.kommunen.nrw/mitgliederbereich/fachinfoservice/fachgebiete/rechtpersonal-organisation/kategorie/zensus-2021.html.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie wie üblich informieren.  

Az.: 18.2.3-002/001

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