Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 549/2008 vom 01.08.2008

Stellungnahme des Bundesrates zur Vergaberechtsreform

Am 04. Juli 2008 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen (BR-Drs. 349/08 (Beschluss)). Wie nicht anders zu erwarten, sind dabei nicht alle Empfehlungen der Bundesratsausschüsse (BR-Drs. 349/1/08 vom 20.06.2008) „durchgekommen“. Insoweit sei z. B. erwähnt, dass die Ausschüsse u. a. an den Neuregelungen des Regierungsentwurfs zu § 97 Abs. 3 (Miteilungsklausel) und Abs. 4 (vergabefremde Aspekte) rütteln wollten, das Plenum dem aber nicht gefolgt ist.

Immerhin geht es noch um die beträchtliche Zahl von 34 Änderungen am Regierungsentwurf. Die wesentlichen Punkte sind:

- Die interkommunale Zusammenarbeit vom Vergaberecht freizustellen, ist i. S. d. DStGB-Forderungen auch „Herzensanliegen“ der Stellungnahme, verdeutlicht dadurch, dass die Thematik gleich viermal angesprochen wird – einmal mit dem Petitum die Bundesregierung möge bei der EU-Kommission auf eine entsprechende Klarstellung in den Vergaberichtlinien hinwirken (Nr. 1) und dreimal zu § 99 GWB-E (Nrn. 3, 5 und 6).

- Nachdem der Bundesrat 2002 einem Korruptionsregistergesetz die rote Karte gezeigt hatte bittet er nun um einen neuen Anlauf für ein solches Gesetz (Nr. 2).

- Zu § 100 Abs. 2 GWB-E wird um Prüfung gebeten, ob die umfangreichen Ausnahmen für Sektorenaufträge in eine spezielle Regelung verlagert werden können (Nr. 7).

- Der Bundesrat lehnt die im Regierungsentwurf vorgesehene Zulassung von elektronischen Auktionen und dynamischer Beschaffung (Nr. 8) ab.

- Die Lösung für Fälle, in denen der EuGH einen Vergaberechtsverstoß feststellt, sieht der Bundesrat in einer Regelung (neuer Abs. 3 zu § 101b GWB-E), die dem Auftraggeber in entsprechender Anwendung von § 314 Abs. 4 und § 649 Satz 2 BGB eine Kündigung aus wichtigem Grund ermöglicht (Nr. 13 Buchst. c).

- Mit den Rechtsschutz-Regelungen im GWB-E hat sich der Bundesrat in einer Reihe von Änderungsbeschlüssen befasst. Unter anderem soll

- die (fakultative) Einrichtung von Vergabeprüfstellen in den Ländern beibehalten werden (Nr. 15);

- mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichte klargestellt werden, dass allein Vergabekammern und Oberlandesgerichte für die Geltendmachung von Ansprüchen nach § 97 Abs. 7 GWB zuständig sind (Nrn. 16 und 27);

- die Flexibilität der Länder bei der Besetzung ihrer Vergabekammern nicht eingeschränkt werden (Nr. 17);

- zur Rüge der unbestimmte Rechtsbegriff „unverzüglich" in § 107 Abs. 3 Nrn. 1 und 3 GWB-E durch eine konkrete Frist (Nr. 1: „innerhalb einer Woche"; Nr. 3: „Angebotsfrist") ersetzt werden (Nr.19);

- nicht vorgesehen werden, dass der Auftraggeber bei der Vergabekammer vorsorglich eine Schutzschrift hinterlegen kann, die die Kammer bei der Prüfung der offensichtlichen Unzulässigkeit oder Unbegründetheit eines Nachprüfungsantrags zu berücksichtigen hat (Nr. 20);

- auf die Möglichkeit eines Eilantrags für den beigeladenen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, verzichtet werden (Nr. 22);

- für die Zuschlagsgestattung gemäß § 115 Abs. 2 und § 121 Abs. 1 GWB bzw. die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 118 Abs. 1 S. 3 GWB nicht das rein wirtschaftliche Interesse des Auftraggebers, sondern die Erfolgsaussichten des Antrags maßgeblich sein (Nrn. 23, 29, 30);

- die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde nicht auf eine Woche verkürzt werden (Nr. 28);

- die Mindestgebühr i. H. v. 2 500 Euro erhalten bleiben (Nr. 31);

- bei Rücknahme oder anderweitiger Erledigung des Nichtprüfungsantrags die Kostentragungspflicht nach billigem Ermessen bestimmt werden (Nr. 32).

- Für den Schluss seiner Stellungnahme hat sich der Bundesrat noch einen Paukenschlag vorbehalten. Die VOF soll gestrichen und das Erhaltenswerte in die VOL integriert werden (Nr. 34).

Soll der Zeitplan eingehalten werden und die Reform am 28. November 2008 mit der Zustimmung des Bundesrates zum Beschluss des Bundestages abgeschlossen werden, muss der Gesetzentwurf mit den Stellungnahmen von Bundesrat und Bundesregierung pünktlich zum Herbstbeginn dem Bundestag vorliegen.

(Auszugsweise entnommen aus Monatsinfo forum vergabe 6/2008, S. 110 und 111)

Az.: II/1 608-09

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