Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 250/2021 vom 14.04.2021

368 Millionen Euro für Projekte in der Städtebauförderung

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Presseerklärung vom 08.04.2021 mitgeteilt, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen das „Städtebauförderprogramm 2021“ und den „Investitionspakt Sportstätten 2021“ veröffentlicht hat. In diesem Jahr werden 294 Projekte in 214 Städten und Gemeinden vorbehaltlich des Inkrafttretens der Verwaltungsvereinbarung 2021 zwischen den Ländern und dem Bund bewilligt.

Mit den Programmen sollen die Kommunen im derzeitigen Wandel unterstützt werden, der durch die Corona-Pandemie und die Digitalisierung aller Lebensbereiche insbesondere die Innenstädte und Ortskerne betrifft. Die Städtebauförderung soll dabei helfen, neue Wege zu gehen. Von den rund 368 Millionen Euro aus Finanzmitteln der Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes und der Europäischen Union fließen rund 254 Millionen Euro für Investitionen in 174 Innenstädte, Ortskerne und Stadteilzentren.

Auch der Klimaschutz wird in der Städtebauförderung berücksichtigt: Ein Beitrag zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel ist eine essentielle Fördervoraussetzung, was zur Realisierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Stadtnatur und zur energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude führt.

Finanzierungsanteile des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes und der Europäischen Union

An der Finanzierung der ausgewählten Projekte des Städtebauförderprogramms 2021 beteiligen sich das Land Nordrhein-Westfalen mit 195 Millionen Euro, der Bund mit 171 Millionen Euro und die Europäische Union mit zwei Millionen Euro.

Förderung von Maßnahmen im Zusammenhang mit Schwimmbädern

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat erstmals mit dem Programmaufruf 2019 auch die ausdrückliche Förderfähigkeit von Schwimmbädern aufgenommen. Mit dem Förderjahr werden weitere zehn Maßnahmen an und in Schwimmbädern mit einem Gesamtvolumen von rund 15,3 Millionen Euro gefördert.

Durch die Städtebauförderprogramme und Sonderaufrufe des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes konnten bzw. können in den Jahren 2019 bis 2021 somit insgesamt 68,7 Millionen Euro in 42 Städten und Gemeinden zum Erhalt bzw. zum Aus- und Umbau von Schwimm-Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt werden.

Höchste Einzelfördersummen 2021 (kreisangehörige Städte):

  • Soest mit 6,965 Millionen Euro
    REGIONALE 2025: Digitales Lern- und Arbeitszentrum (DiLAS)
  • Kamen mit 6,000 Millionen Euro
    Neubau eines Kombibades
  • Dinslaken mit 5,727 Millionen Euro
    Hof und Fassadenprogramm, Aufwertung Sportanlage Augustastraße, Verfügungsfonds, Herrichtung der Außenhülle der Zechenwerkstatt Lohberg
  • Arnsberg mit 5,700 Millionen Euro
    Ersatzneubau Flachtrakt Rathaus (Bürgerzentrum)
  • Alfter mit 5,601 Millionen Euro
    Neubau und tlw. Ersatzneubau einer Mehrzweckhalle als Quartierstreffpunkt, Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitarbeit, Projekt- und Prozesssteuerung

Hinweis zum Investitionspakt „Sportstätten 2022“

Für den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten sind für das Programmjahr 2021 viele Projekte von hoher Qualität eingereicht worden, die nicht in Gänze im Jahr 2021 bewilligt werden können:

Eine erneute Antragstellung für das Förderjahr 2022 durch die Kommunen ist aufgrund der Vielzahl der vorliegenden Anträge nicht erforderlich. Gleichwohl können eingereichte Projekte weiter qualifiziert werden.

Die Bezirksregierungen werden dazu im Laufe des Sommers 2021 auf die Kommunen zukommen, die für eine Förderung im Jahr 2022 in Betracht kommen.

Das komplette Städtebauförderprogramm NRW 2021 sowie weitere Informationen zur Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier zum Download sowie auf der Seite: Programme der Städtebauförderung des MHKBG NRW.

Az.: 20.2.1-007-001

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