Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 410/2020 vom 02.06.2020

Stadtwerke klagen gegen den Erwerb der Erzeugungsaktivitäten von E.ON durch RWE

Mehrere Stadtwerke, darunter Mainova aus Hessen, Teag aus Thüringen, Enercity aus Hannover, die Leipziger Stadtwerke oder die Stadtwerke Frankfurt haben bekannt gegeben, dass sie gegen die Entscheidung der EU-Kommission, mit der der Erwerb der Erzeugungsaktivitäten der E.ON durch die RWE freigegeben wurde, Klage beim Europäischen Gericht (EuG) erhoben haben.

In einem nun veröffentlichten „Gemeinsamen Standpunkt zum RWE-E.ON-Deal“ machen die Stadtwerke deutlich, dass die Genehmigung des Deals erhebliche Nachteile für den Wettbewerb und damit für alle Verbraucher mit sich bringe und zugleich zulasten des Mittelstandes gehe. Außerdem würden die Liberalisierung des Energiemarktes und der dort geschaffene Wettbewerb annulliert, den viele kleinere Akteure in den letzten zwei Jahrzehnten gegen den Widerstand der Großkonzerne miterkämpft haben. Dies wird im Einzelnen auf die folgenden Themen bezogen: Erzeugung von Strom, Handel von Strom und Gas, die künftige Erzeugung und der Import von Wasserstoff, die Endkundenbelieferung, das Netzgeschäft, die Elektromobilität und die Kundenlösungen.

Die angegriffene Freigabe ist ein Teil von insgesamt drei fusions-kontrollrechtlichen Entscheidungen, mit denen im letzten Jahr der Vollzug der Transaktion zwischen E.ON und RWE ermöglicht wurde.

Die mit der Klage angegriffene Entscheidung der EU-Kommission wurde am 20.03.2020 veröffentlicht. Die E.ON/Innogy-Entscheidung vom 17.09.2019 zur Übernahme der Innogy SE durch E.ON ist bislang noch nicht veröffentlicht worden. Da die Veröffentlichung der Entscheidung zunächst in allen Amtssprachen im Amtsblatt der EU erfolgen muss, kann die Veröffentlichung sich noch weiter verzögern. Eventuelle Klagefristen beginnen erst nach der Veröffentlichung. Gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts war keine Klage möglich, da sie nicht im Hauptprüfverfahren ergangen ist.

Die Unternehmen haben bereits angekündigt, dass sie auch gegen die Entscheidung E.ON/Innogy vom 17.09.2019 Klage erheben werden, sobald die Entscheidung veröffentlicht wird.

Der Standpunkt der Stadtwerke ist im Internet unter folgendem Link abrufbar: https://www.bbh-blog.de/wp-content/uploads/E.ON_RWE.pdf

Az.: 28.6.1-002/016

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