Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 783/2006 vom 08.11.2006

Sozialhilfeleistungen im Jahr 2005

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2005 in Deutschland brutto 20,1 Milliarden Euro insgesamt für Sozialhilfeleistungen nach dem zum 01. Januar 2005 neu geschaffenen Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII „Sozialhilfe“) ausgegeben. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 2,4 Milliarden Euro, die den Sozialhilfeträgern zum größten Teil aus Erstattungen anderer Sozialleistungsträger zuflossen, betrugen die Sozialhilfeausgaben netto 17,7 Milliarden Euro.

Die Gesamtausgaben für Sozialhilfeleistungen sind aufgrund gesetzlicher Änderungen zum 01. Januar 2005 nur bedingt mit dem Vorjahr vergleichbar, als netto 23,0 Milliarden Euro für die Sozialhilfe aufgewendet wurden, da zum einen seit Inkrafttreten des „Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz IV) zum 01. Januar 2005 bisherige Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, sowie deren Familienangehörige Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ erhalten.

Die Ausgaben für diesen Personenkreis werden ab 2005 nicht mehr in der Sozialhilfestatistik nachgewiesen. Zum anderen wurde das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in das SGB XII eingeordnet. Die Ausgaben für die Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind daher im Jahr 2005 erstmals in der Sozialhilfestatistik erfasst. Aus kommunaler Sicht ist von besonderer Bedeutung der dramatische Anstieg der Leistungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um 32,8 % gegenüber dem Vorjahr sowie für Leistungen für Pflegebedürftige, die so genannte „Hilfe zur Pflege“ um 5,8 % gegenüber dem Vorjahr.

Für die Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) wurden 2005 netto lediglich noch 573 Millionen Euro ausgegeben; dies entspricht einem Rückgang von 93,5% gegenüber dem Vorjahr, als noch 8,8 Milliarden Euro für diese Hilfeart ausgegeben wurden. Die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) lagen im Jahr 2005 bei 2,8 Milliarden Euro.

Für die Leistungen nach Kapitel 5 bis 9 des SGB XII (bis Ende 2004 so genannte „Hilfen in besonderen Lebenslagen“) wurden 2005 netto 14,3 Milliarden Euro ausgegeben. Darunter sind insbesondere die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen mit 10,2 Milliarden Euro (+ 2,5%) sowie die Leistungen für Pflegebedürftige, die so genannte "Hilfe zur Pflege", mit 2,7 Milliarden Euro (+ 5,8%) von Bedeutung.

Je Einwohner wurden in Deutschland 2005 für die Sozialhilfe rechnerisch 214 Euro ausgegeben. In Westdeutschland (ohne Berlin) waren es mit 223 Euro je Einwohner wesentlich mehr als in Ostdeutschland (ohne Berlin) mit 144 Euro.

Az.: III 806-3

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search