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StGB NRW-Mitteilung 681/2008 vom 06.11.2008

Software zur Berechnung der Sitzverteilung in Räten

Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik hat im Auftrag des Innenministeriums NRW eine Software zur Berechnung der Sitzverteilung nach dem Devisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Lague/Schepers gem. § 33 KWahlG i.V.m. § 61 Abs. 4 und 5 KWahlO entwickelt. Sie wird den kommunalen Wahlämtern als Internet-Anwendung unentgeltlich zur internen Verwendung zur Verfügung gestellt. Die Software dient der landeseinheitlichen Handhabung des neuen Berechnungsverfahrens bei der Kommunalwahl. Sie versteht sich als Hilfestellung für die wahlrechtliche Feststellung der Sitzverteilung aufgrund der Ergebnisse zukünftiger Kommunalwahlen. Die Verantwortung der Wahlausschüsse nach den §§ 33 und 34 KWahlG sowie die der Wahlleiter und Wahlämter für die vorbereitenden Tätigkeiten bleibt unberüht.

Das SLS-Berechnungsprogramm wird nur für einen authentifizierten Nutzerkreis zugänglich sein. Zu diesem Zweck werden den Wahlämtern die Adresse zum Aufruf der Authentifizierungsseite, die jeweilige Benutzerkennung sowie das Initialisierungspasswort zur einmaligen Verwendung vom LDS per E-Mail mitgeteilt werden. Bei der ersten Anmeldung müssen ein eigenes Passwort, ein(e) Ansprechpartner(in) und dessen/deren Telefondurchwahlnummer angegeben werden. Bei Passwortverlust kann eine erneute Zugangsberechtigung angefordert werden. Bei wiederholter Fehleingabe wird der Account gesperrt.

Um den Zugriff auf die Software zu ermöglichen, können die kommunalen Wahlämter dem Innenministerium über die E-Mail-Adresse: referat12@im.nrw.de mit dem Betreff „SLS-Berechnungssoftware“ eine – möglichst nicht personengebundene – E-Mail-Adresse mitteilen. Da diese E-Mail-Adresse auch noch für einen eventuell später erforderlichen Datenaustausch genutzt werden soll, sollte ein vertretungsweiser Zugriff gewährleistet werden. Zentrale E-Mail-Adressen der Kommunalverwaltungen (z.B. poststelle@..., info@...), die erkennbar außerhalb der Wahlämter angesiedelt sind, können aus Sicherheitsgründen nicht berücksichtigt werden.

Der Erlass des Innenministerium NRW sowie seine Erläuterungen zur Sitzberechnung können im INTRANET unter Fachinformation & Service, Recht und Verfassung, Kommunalwahl 2009, heruntergeladen werden.

Az.: I/3 024-100

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