Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 161/2018 vom 05.02.2018

Sofortprogramm Elektromobilität NRW erweitert

Der Ausbau der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen geht weiter. Seit dem 5. Februar 2018 fördert das Land auch die Errichtung von öffentlichen Ladesäulen und unterstützt die Kommunen bei der Elektrifizierung ihres Fuhrparks.  

Eine wichtige Zielgruppe zum Ausbau der Elektromobilität sind die Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Deshalb unterstützt das Land sie nun bei der Erneuerung ihrer Fuhrparks mit klimaschonenden innovativen Fahrzeugen. Zugleich soll ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Netz von Ladesäulen aufgebaut werden, damit die Bürgerinnen und Bürger ihre E-Autos schnell und unkompliziert nachladen können. So werden die Kommunen beim Ankauf von Fahrzeugen unterstützt: 

  • 40 Prozent der Anschaffungskosten (maximal 30.000 Euro) gibt es beim Kauf von E-Autos.
  • 60 Prozent (max. 60.000 Euro) beträgt der Fördersatz beim Erwerb von besonders innovativen Brennstoffzellenfahrzeugen.
  • 80 Prozent (max. 8.000 Euro pro Ladepunkt) erhalten Städte, Gemeinden und Kreise beim Aufbau der Ladeinfrastruktur für ihre E-Fahrzeuge. In gleicher Höhe werden auch E-Mobilitäts-Beratungen unterstützt.

 Für den Aufbau öffentlicher Ladesäulen können Unternehmen und Kommunen vom 5. Februar bis 30. Juni 2018 eine Förderung von 40 Prozent der Investitionskosten in Anspruch nehmen. Unterstützt werden sowohl Normalladung bis 22 kW als auch Schnellladung von 100 bis 150 kW sowie der Netzanschluss. Um einen größtmöglichen Umweltnutzen zu erreichen, fördert das Land diese Vorhaben nur dann, wenn der Strom aus regenerativen Quellen bezogen wird.

Bereits seit dem Herbst 2017 können Haushalte und Unternehmen einen 50-prozentigen Zuschuss für die Anschaffung von privaten Wallboxes (max. Förderung: 1000 Euro) und Ladesäulen (max. 5000 Euro) erhalten. Von diesem Angebot haben hunderte Antragsteller Gebrauch gemacht.

Die Antrags- und Bewilligungsverfahren aller Förderungen des Sofortprogramms Elektromobilität wickelt die Bezirksregierung Arnsberg ab. Weitere Informationen können unter dem folgenden Link abgerufen werden: www.elektromobilitaet.nrw.de .

Az.: 33.1.5-001/003

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search