Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 447/2021 vom 18.08.2021

Sitzungen kommunaler Gremien nach der neuen CoronaSchVO

Mit Inkrafttreten der Coronaschutzverordnung am Freitag, 20.08.2021, werden die bisherigen Sonderregelungen für Sitzungen kommunaler Gremien nach derzeitigem Stand aufgehoben. Das führt dazu, dass sowohl bei einer Inzidenz von unter 35 im Ratssaal ein Mundschutz von allen getragen werden muss und bei einer Inzidenz über 35 die sog. 3-G-Regel (genesen, geimpft, getestet) zur Anwendung gelangt. Dies wiederum führt dann zur Testpflicht vor der Teilnahme an Sitzungen als Ratsmitglied oder als Zuhörer, falls die betreffenden Personen nicht immunisiert sind.

Die mit diesen Regelungen verbundenen Folgewirkungen klärt die Geschäftsstelle gerade mit dem Kommunalministerium ab. Sobald es hierzu neue Informationen gibt oder eine Aktualisierung der kommunalrechtlichen Hilfestellungen aus dem Kommunalministerium versandt wird, werden wir wie gewohnt informieren.

Az.: 15.1.2-007/002

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