Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 156/2008 vom 06.02.2008

Sicherung des kommunalen Querverbundes

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 22. August 2007 – I R 32/06 – gab es ein erstes Gespräch auf Staatssekretärsebene zwischen dem BMF und den kommunalen Verbänden. Folge dieses Gespräches war der Nichtanwendungserlass des BMF (BMF-Schreiben vom 07.12.2007, Az.: 2007/0570512, IV B 7 – S 2706/07/0011, vgl. Schnellbrief Nr. 192 v. 21.12.2007).

Wir möchten nachfolgend über den aktuellen Stand der Arbeiten an der Sicherung des kommunalen Querverbundes informieren. Auf Anregung der Hauptgeschäftsstelle des DStGB und des StGB NRW wurde ein interner Gesprächskreis mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene, des VKU und des VDV gebildet. In diesem Gesprächskreis sollen konkrete Formulierungsvorschläge für eine Absicherung des kommunalen Querverbundes im Steuerrecht erarbeitet werden.

1. Steuerrechtlicher Änderungsbedarf

Der BFH hat zwar den Verlustausgleich innerhalb einer Organschaft nicht beanstandet (§ 42 AO). Er hat jedoch in Höhe des Verlustes eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) festgestellt und damit die wirtschaftlichen Vorteile der Zusammenfassung von Aufgabenbereichen innerhalb einer Organschaft wieder aufgehoben.

Die Regelungsvorschläge, die nun zur Sicherung des Querverbundes erarbeiten werden, sollen sich auf die vGA-Problematik konzentrieren. Da kommunale Leistungen sowohl in Betrieben gewerblicher Art (BgA) als auch in Kapitalgesellschaften erbracht werden, müssen beide Organisationsformen bei der gesetzlichen Neureglung Berücksichtigung finden. Zudem sollen Aspekte der Zusammenfassung kommunaler Aufgabenbereiche in den Blick genommen werden.

Deshalb herrscht Einvernehmen, dass man bei den Vorschlägen zwar den Querverbund gegenüber dem Status quo inhaltlich nicht erweitern, sich andererseits aber auch nicht nur auf Querverbundsgestaltungen beschränken darf. In einer ersten Runde wurden vier Regelungsziele als erörterungswürdig festgelegt:

- Keine Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung und somit keine Steuerbelastung bei isolierten Dauerverlust-BgA.

- Zusammenfassung von BgA gesetzlich so zulassen, wie es bisher in den Richtlinien vorgesehen ist.

- Keine verdeckte Gewinnausschüttung und somit keine Steuerbelastung bei isolierter Kapitalgesellschaft mit Dauerverlusten.

- Zusammenfassende Gewinn- und Verlustverrechnung mehrerer Aufgabenbereiche in (einer) Kapitalgesellschaft(en) absichern.

Konkrete Formulierungsvorschläge sollen bereits im Frühjahr 2008 vorliegen.

2. Beihilferechtliche Relevanz

Zudem soll untersucht werden, ob bei den notwendigen steuerrechtlichen Änderungen beihilferechtliche Aspekte im Sinne der Art. 87 ff. EGV eine Rolle spielen können. Aus diesem Grund hat man sich darauf verständigt, diesen Problemkreis gutachtlich bewerten zu lassen. Ein Gutachtenauftrag wurde bisher noch nicht erteilt.

Az.: IV/1 920-05

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