Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 446/2018 vom 05.07.2018

Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in NRW 2017

Im Jahr 2017 ergriffen die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen 15.835 Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, waren das 28,6 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmen) werden vom Jugendamt durchgeführt, wenn ein unmittelbares Handeln zum Schutz von Minderjährigen in Eil- und Notfällen als geboten erscheint.

Der Rückgang ist maßgeblich auf die Abnahme der Zahl von unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland zurückzuführen, deren Zahl hat sich gegenüber 2016 mehr als halbiert: 2017 reisten 5 333 Kinder und Jugendliche ohne Eltern aus dem Ausland ein. Im Jahr 2016 wurden mit 11.448 Fällen noch die Hälfte (51,6 Prozent) aller Schutzmaßnahmen aus diesem Grund ergriffen, 2017 war es etwa ein Drittel (33,7 Prozent). Seit dem 1.11.2015 werden minderjährige Flüchtlinge, die unbegleitet nach Deutschland einreisen, gleichmäßig auf Bundesländer und Kommunen verteilt. Davor wurden die jungen Flüchtlinge vom Jugendamt an ihrem Einreiseort in Obhut genommen.

Zwei Drittel der im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen unter den Schutz des Jugendamtes gestellten Kinder und Jugendlichen waren Minderjährige ab 14 Jahren (10.528); ein Drittel (5.307) der Kinder war im Alter von unter 14 Jahren. In der Mehrzahl handelte es sich bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen um Jungen (9.624). Neben der unbegleiteten Einreise aus dem Ausland waren Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils (4.188) und Beziehungsprobleme der Eltern (1.308) die häufigsten Gründe für die Inobhutnahmen.

Von den 15.835 Maßnahmen wurden 2.398 auf eigenen Wunsch der Kinder und Jugendlichen durchgeführt, in 13 437 Fällen lag eine Gefährdung vor. Mit 12.115 wurden mehr als drei Viertel der Minderjährigen während der Schutzmaßnahme in einer Einrichtung (76,5 Prozent) und 2.476 bei einer geeigneten Person (15,6 Prozent) untergebracht; 1.244 lebten in einer sonstigen betreuten Wohnform (7,9 Prozent). (Quelle: IT.NRW)

Az.: 37.0.5.2.1-001/003

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