Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 503/2008 vom 04.08.2008

Schadensersatzforderung der Stadt Hagen nach Verlust bei Derivaten

Das Landgericht Wuppertal hat eine Klage der Stadt Hagen in Zusammenhang mit dem Abschluss von Zinsderivatgeschäften gegen die Deutsche Bank abgewiesen. Mit der Klage hatte die Stadt Hagen eine Schadensersatzforderung in Höhe von rd. 21 Mio. Euro geltend gemacht und zudem beantragt festzustellen, dass der Deutschen Bank keine weiteren Ansprüche mehr zustehen. Die Kammer hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Stadt habe gewusst, was sie tat; ein Beratungsfehler der Bank sei nicht festzustellen.

Der gleichzeitig erhobenen Klage eines städtischen Tochterunternehmens auf Schadensersatz in Höhe von rd. 1 Mio. Euro und Feststellung, dass die Bank keine weiteren Zahlungen verlangen darf, hat das Landgericht demgegenüber stattgegeben. Die städtische Tochter sei in Bezug auf Geschäfte dieser Art unerfahren; dem somit erhöhten Beratungsbedarf habe die Beratung seitens der Bank nicht genügt.

Den Streitwert hat das Gericht auf 49.485.107,29 Euro festgesetzt. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Stadt zu 95 % und die Deutsche Bank zu 5 % zu tragen. Die Stadt und die Deutsche Bank können gegen das Urteil Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Die Berufungsfrist beträgt einen Monat und beginnt ab Zustellung des Urteils.

Das Urteil des Landgerichts vom 16.07.2008 (Az: 3 O 33/08) ist abrufbar unter www.nrwe.de.

Az.: IV/1 912-03

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