Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 683/2020 vom 19.10.2020

Round-Table zu älteren Windenergie-Anlagen

Für viele ältere Windkraft-Anlagen läuft zum Ende des Jahres die Förderung aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz aus. Gleichzeitig wird der Strom aus diesen sogenannten „Post-EEG-Anlagen“ benötigt, um die Ziele der Energiewende zu erreichen. Deshalb hatte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier Wirtschafts-, Branchen- und Verbändevertreter zu einem Round-Table Gespräch geladen, um nach Möglichkeiten zu suchen, wie der Strom aus diesen Anlagen weiterhin genutzt werden kann und gleichzeitig die Kostenbelastung zu begrenzen. Diese betrifft nicht nur die Verbraucher, sondern auch den Bundeshaushalt, über den die Kostenbelastung des EEG-Stroms zugunsten der Verbraucher abgefedert wird. Die kommunalen Spitzenverbände waren an diesem Gespräch beteiligt und haben sich dafür ausgesprochen, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass Altanlagen durch Repowering ersetzt werden und so kosteneffizienter Strom bereitstellen können.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier machte in seinem Anfangsstatement deutlich, dass er eine Lösung anstrebe, die rechtlich belastbar, politisch akzeptabel und für die Beteiligten vorhersehbar ist.

Im Einzelnen sprach er sich dafür aus, die Leistung aus den Altanlagen zu erhalten. Allerdings müssten die Kosten für die Verbraucher angesichts der auf 11 Mrd. Euro gestiegenen EEG-Umlage geringgehalten werden.

Ziel müsse es sein, diese in einem Zeitraum von vier bis sechs Jahren komplett abzuschaffen. Repowering habe ein großes Potenzial, die Wirkungsgrade zu erhöhen und die Kosteneffizienz zu verbessern. Gleichzeitig müsse der Markt aktiviert werden, etwa im Bereich der Startups, die über PPAs (Power Purchase Agreements = Stromkaufverträge) und andere Geschäftsmodelle die wirtschaftliche Verwertung des Stroms attraktiv machen.

Wirtschaftsminister Olaf Lies aus Niedersachsen wies darauf hin, dass in seinem Bundesland 40 Prozent der Standorte für das Repowering ungeeignet seien. Gründe seien etwa die Höhenbegrenzung und weitere genehmigungsrechtliche Voraussetzungen. Minister Lies sprach sich dafür aus, Geschäftsmodelle zu unterstützen, die den Weiterbetrieb der Anlagen wirtschaftlich attraktiv machen. Wenn dies nicht ausreiche, müsse eine zeitlich befristete Weiterförderung der Altanlagen erfolgen, etwa durch eine Bezuschussung zum Börsenstrompreis.

Wirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht aus Schleswig-Holstein forderte bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Grünstromvermarktung. Grundsätzlich müsse nach 20 Jahren Schluss sein mit der Festvergütung der Anlagen über das EEG. Stattdessen müssten bessere Rahmenbedingungen für die Direktvermarktung des EEG-Stroms und den Eigenverbrauch geschaffen werden.

Der Wirtschaftsminister von NRW, Andreas Pinkwart, sprach sich dafür aus, den Weiterbetrieb der ausgeförderten Anlagen über PPA zu sichern. Repowering solle nur unter marktwirtschaftlichen Bedingungen ermöglicht werden.

Die Vertreter der Energiewirtschaft, VKU und BDEW, sprachen sich für eine zeitlich begrenzte Anschlussförderung der Anlagen aus. Dabei dürfe aber nur die betriebswirtschaftlich erforderliche Lücke geschlossen werden. Im Interesse kleinerer Anlagen gelte es, die Bedingungen für die Direktvermarktung zu erleichtern, etwa beim Herkunftsnachweis für den Grünstrom. Die genehmigungsrechtlichen Bedingungen für das Repowering müssten verbessert werden. Wenn zum Beispiel ein gemischter Windpark aus Alt- und Neuanlagen entstehe, sollten nicht in toto Neugenehmigungen erforderlich sein.

Die kommunalen Spitzenverbände forderten, die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Repowering von Altanlagen zu verbessern, damit an seit Jahrzehnten akzeptierten Windenergie-Standorten ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb erfolgen kann. Wenn Repowering nicht möglich sei, müsse ein Rückbau der Anlagen auf der Grundlage der Regelungen des Baugesetzbuches bzw. der Vereinbarungen in städtebaulichen Verträgen erfolgen. Des Weiteren forderten sie, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Eigenverbrauch bei ausgeförderten Kleinanlagen zu verbessern, weil diese die Beteiligung und die Akzeptanz an der Energiewende vor Ort sicherstellen.

Wie geht es weiter?

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier fasste das Diskussionsergebnis folgendermaßen zusammen:

Die Chancen des Repowerings müssten genutzt werden. Gleichzeitig müssten aufgrund der geäußerten Skepsis gegenüber einer Anschlussförderung marktwirtschaftliche Lösungen ermöglicht werden. Dabei dürfe das Geschäftsmodell der PPA nicht geschwächt werden, indem beispielsweise die Weiterförderung an windhöffigen Standorten erfolge.

Das Bundeswirtschaftsministerium wird in der Folge das Ergebnis der Diskussion zusammenfassen und den beteiligten Verbänden einen konkreten Vorschlag in der Sache zukommen lassen. Eine Lösung soll bis Ende 2020 gefunden werden.

Az.: 28.6.9.-002/005 we

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