Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 211/2021 vom 08.03.2021

Rote Gebiete zum Grundwasserschutz festgelegt

Die Landesdüngeverordnung NRW (LDüngVO) wurde durch die 2. Änderungsverordnung vom 17.12.2020 (GV. NRW. 2020 Nr. 59 vom 31.12.2020, S. 1261) an die neuen Bundes-Düngevorgaben angepasst. Die geänderte LDüngeVO ist am 01.01.2021 in Kraft getreten. Das Bundes-Düngerecht war im Jahr 2020 erneut verschärft worden. Die Bundes-Düngemittelverordnung und Bundes-Düngeverordnung beruhen auf dem Bundes-Düngegesetz. Die Bundes-Düngemittel-Verordnung regelt das Inverkehrbringen und die Unbedenklichkeit von Düngemitteln sowie deren Qualität und Nützlichkeit. Die Bundes-Düngeverordnung regelt die Art und Weise der Düngung, d. h. die Anforderungen an die Anwendung von Düngemitteln. Die Bundes-Düngeverordnung ist seit dem 01.05.2020 weiter verschärft worden (BGBl. I 2020, S. 846 ff.). Zentrale Maßnahme der verschärften Bundes-Düngeverordnung ist seit dem 01.05.2020 die Reduzierung der Düngung um 20 % pro Betrieb in den Gebieten, die besonders hohe Nitratbelastungen aufweisen (sog „rote Gebiete“). Diese „roten Gebiete“ waren bis zum 01.01.2021 bundesweit festzulegen. Deshalb musste auch die Landesdüngeverordnung NRW angepasst werden. Nitratbelastete Gebiete waren bislang die im NRW Bewirtschaftungsplan (2016 bis 2021) ausgewiesenen Grundwasserkörper im schlechten chemischen Zustand (www.elwasweb.nrw.de).

Im Nachgang zu der seit dem 01.01.2021 geltenden Änderung der Landesdüngeverordnung NRW hat das Umweltministerium NRW (MULNV NRW) in einer Pressemitteilung (www.umwelt.nrw/Aktuelles – Stichwort: Düngeregulierung: Gebietkulisse steht fest) mitgeteilt, dass ab dem 01.03.2021 für das Land Nordrhein-Westfalen die so genannten „roten Gebiete“ festgelegt worden sind. Die Gebietsausweisung ist auch im ELWAS-Web dargestellt. Das Fachinformationssystem ELWAS mit dem Auswertewerkzeug ELWAS-WEB ist ein elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW. Die Pressemitteilung mit Karte kann auch unter www.umwelt.nrw.de heruntergeladen werden.

Insgesamt ist eine Fläche von 165.000 Hektar betroffen. Das sind rund 11 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Zugleich wurde eine "Zentrale Infostelle Düngeregulierung" eingerichtet. Offene Fragen können ab sofort an die zentrale E-Mailadresse Gebietsausweisung@LWK.NRW.de gestellt werden. Die Infostelle richtet sich insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte, steht aber allen Interessierten offen.

Hintergrund für die Änderung der Bundes-Düngeverordnung und der Landesdüngeverordnung ist, dass der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 21.06.2018 (Az.: C-543/16) der Klage der Europäischen Union im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer unzureichenden Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12.12.1991 stattgegeben hatte. Die Änderung der Bundes-Düngeverordnung dient der Umsetzung dieses Urteils. Zudem sind aus der Sicht der Europäischen Union die Werte für Nitrat im Grundwasser in Deutschland weiterhin zu hoch und deshalb war die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Trend positiv zu beeinflussen und Nitrateinträge aus der Landwirtschaft zu vermeiden.

Az.: 24.0.3 qu

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