Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 525/2010 vom 27.10.2010

Revision der EU-Umgebungslärmrichtlinie

Seit der Verabschiedung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und ihrer Umsetzung in nationales Recht wurden zahlreiche Erfahrungen mit der Lärmminderungsplanung in Deutschland gesammelt. Die zuständigen kommunalen und Landesbehörden haben in diesem Zusammenhang unterschiedliche Ansätze verfolgt, beispielsweise bei den Zuständigkeiten für Lärmkartierung und Aktionsplanung, der Bearbeitungstiefe, der Art der geplanten Maßnahmen oder der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Mit Blick auf die 2012 beginnende zweite Stufe der Lärmminderungsplanung, die zusätzliche Verkehrswege und Ballungsräume umfasst, führt das Umweltbundesamt (UBA) eine Studie durch, die aufgrund der gewonnenen Erfahrungen eine Zwischenbilanz ermöglichen soll. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen die Weiterentwicklung der Lärmminderungsplanung ermöglichen und insofern auch in eine Revision der gesetzlichen Grundlagen einschließlich der Umgebungslärmrichtlinie einfließen.

In diesem Zusammenhang wird das Umweltbundesamt bei rund 250 Kommunen, die mit der ersten Phase der Lärmminderungsplanung bereits Erfahrungen gesammelt haben, die gewonnenen Erkenntnisse abfragen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Städte- und Gemeindebund NRW unterstützen dieses Vorhaben und sieht darin eine Chance, den Regelungsrahmen auch im Interesse der betroffenen Kommunen zu verbessern. Die gewonnenen Daten werden anonymisiert. Die Ergebnisse der Befragung werden Anfang Februar 2011 erwartet.

Az.: II/2 70-11 qu-ko

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