Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 35/2008 vom 27.11.2007

Regionalisierungsmittel der Länder für die kommenden Jahre

Die Länder erhalten vom Bund jährlich Regionalisierungsmittel in Höhe von knapp 6,7 Mrd. Euro. Dieser Betrag und der Steigerungsbetrag von 1,5 % pro Jahr ab 2009 wurden von den Koalitionsfraktionen im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundstages beschlossen.

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes in den Bundestag eingebracht. Die Regionalisierungsmittel wurden mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 um insgesamt 2,3 Mrd. Euro reduziert. Mit den Ländern war damals vereinbart worden, diese Belastungen um 500 Mio. Euro zu vermindern und die Regionalisierungsmittel ab dem Jahr 2009 wieder zu dynamisieren.

Der vorliegende Gesetzentwurf kommt der Vereinbarung von 2006 nach. Demnach würden die Regionalisierungsmittel auf 6,675 Mrd. Euro jährlich festgelegt. Ab 2009 soll dieser Betrag um 1,5 % jährlich steigen. Im Jahr 2014 wird erneut geprüft, wie die Mittel für den Zeitraum ab dem Jahr 2015 festzulegen sind.

Beschließt der Bundestag die Regierungsvorlage, so stehen den Ländern ab dem Jahr 2008 bis zum Jahr 2014 folgende jährliche Beträge zur Verfügung:

Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Betrag in Mrd. € 6,675 6,775 6,877 6,980 7,085 7,191 7,299

Der Wortlaut des Gesetzentwurfes und die Stellungnahme des Bundesrates sind im Internetangebot des Deutschen Bundestages unter der Adresse: dip.bundestag.de/btd/16/063/1606310.pdf erhältlich.

Az.: III 645-00

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