Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 28/2019 vom 18.01.2019

Entwurf der NRW-Landesregierung zu Belastungsausgleich G9

Die Landesregierung hat am 15.01.2019 beschlossen, den Regierungsentwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der kommunalen Mehrkosten der Wiedereinführung der neunjährigen Gymnasialzeit („G9“) in den Landtag einzubringen. Das Kabinett plant die Auszahlung investiver Kosten in Höhe von 518 Millionen Euro in fünf Teilbeträgen bis zum Jahr 2026.

Hinzukommen soll eine anwachsende jährliche Zahlung in Höhe von letztlich 27,94 Millionen Euro zum Ausgleich der dauerhaft anfallenden Mehrkosten etwa für Schülerfahrtkosten und Lernmittel. Aufgrund der landesverfassungsrechtlichen Vorgaben muss das Belastungsausgleichsgesetz bis zum Beginn des Schuljahres 2019/2020 in Kraft treten.
Die diesbezügliche Presseinformation 35/01/2019 der Landesregierung ist im Volltext unter folgender Adresse abrufbar: https://is.gd/hYc58N

Az.: 42.1.5-001/005

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