Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 731/2000 vom 20.12.2000

Reform des Gemeindehaushaltsrechts

Die Innenministerkonferenz (IMK) hatte auf ihrer Sitzung im Juni 1999 ein Konzept beschlossen, wonach ein künftiges Haushaltsrecht den Städten und Gemeinden die Möglichkeit geben soll, ihren Haushalt wahlweise auf der Basis einer erweiterten Kameralistik oder der Doppik zu führen. Wir berichteten hierzu in einer Mitteilungsnotiz vom 05.07.1999 (Nr. 426, S. 208 ff). Auf der Grundlage dieses Beschlusses hat der Unterausschuß "Reform des kommunalen Haushaltsrechts" des Arbeitskreises III "Kommunale Angelegenheiten" der Innenministerkonferenz Eckpunkte sowohl für ein doppisches Haushalts- und Rechnungssystem als auch Eckpunkte für die Reform des kameralistischen Haushalts- und Rechnungssystems vorgelegt.

Die IMK hat auf ihrer Sitzung am 23./24. November 2000 beide Eckpunktepapiere "Erweiterte Kameralistik" sowie "Doppik" verabschiedet. Im einzelnen hat sie zum Thema erweiterte Kameralistik folgenden Beschluß gefaßt:

"Die Innenministerkonferenz nimmt den Bericht ‚Eckpunkte für die Reform des kameralistischen Haushalts- und Rechnungssystems‘ zustimmend zur Kenntnis. Sie bittet den AK III, zur Umgestaltung des kameralistischen Haushalts- und Rechnungswesens, die Musterentwürfe für die notwendigen Rechtsvorschriften zu formulieren. Ziel ist ein partielles Ressourcenaufkommens- und Ressourcenverbrauchskonzept, das eine wirtschaftliche Steuerung der Kommunen ermöglicht."

Bezüglich der Reform des Gemeindehaushaltsrechts auf der Basis eines doppischen Rechnungssystems hat die IMK wie folgt beschlossen:

"1. Die Innenministerkonferenz nimmt den Bericht ‚Eckpunkte für ein kommunales Haushaltsrecht zu einem doppischen Haushalts- und Rechnungssystem‘ zustimmend zur Kenntnis.

2. Sie bittet den AK III, zur Gestaltung eines neuen kommunalen Haushaltsrechts zu einem doppischen Haushalts- und Rechnungssystem die Musterentwürfe für die notwendigen Rechtsvorschriften zu formulieren. Ziel ist, die Kommunalverwaltungen durch verstärkten Einsatz betriebswirtschaftlicher Instrumente reformieren zu können. Dabei wird das zweigliedrige kaufmännische Rechnungssystem an die Erfordernisse der öffentlichen Verwaltung angepaßt und um eine dritte Rechnungskomponente – eine im Rechnungsverbund geführte Finanzrechnung (Kapitalflußrechnung) – erweitert. Absicht ist ein vollständiges Ressourcenaufkommens- und Ressourcenverbrauchskonzept, das eine wirtschaftliche Steuerung der Kommunen als Ganzes und der kommunalen Dienstleistungen ermöglicht."

Beide Eckpunktepapiere sind im Intranet des Verbandes einsehbar.

Az.: IV-904-05

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