Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 758/2006 vom 16.11.2006

Reform der Unternehmensbesteuerung

Am 06.11.2006 hat sich der Koalitionsausschuss mit den Eckpunkten der Arbeitsgruppe zur Reform der Unternehmensbesteuerung befasst und diese gebilligt. Die Gesamtsteuerlast der Unternehmen soll auf 29,8 % sinken, wobei wesentlicher Kernpunkt die Absenkung der Körperschaftsteuer von bislang 25 % auf 15 % ist. Die Gewerbesteuer bleibt erhalten, wird aber in einigen Punkten verändert.

Die Gewerbesteuer soll in folgenden Punkten verändert werden:

  • Die Messzahl soll von 5 auf 3,5 % abgesenkt werden; die Messzahlenstaffel unterhalb von 3,5 % entfällt.

  • Die Gewerbesteuer kennt auch zukünftig Hinzurechnungen. Allerdings soll die bisherige hälftige Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen entfallen.

  • Stattdessen sollen künftig sämtliche Finanzierungskosten (Zinsen, Finanzierungsanteile in Mieten, Pachten, Leasingraten) hinzugerechnet werden; strittig ist noch, ob mit 25 oder mit 30 %. Um mittelständische Unternehmen zu schonen, ist ein Freibetrag von 50.000 € vorgesehen.

  • Die Gewerbesteuer wird künftig nicht mehr als Betriebsausgabe berücksichtigt werden können.


Auch für diese Sitzung hat es aber keine schriftliche Zusammenfassung der Vorschläge der Arbeitsgruppe gegeben. Es wurde jedoch ein Papier „Wachstumsorientierte Unternehmenssteuerreform für Deutschland“ der beiden Vorsitzenden der Koalitionsarbeitsgruppe, Bundesminister Peer Steinbrück und Ministerpräsident Roland Koch, vorgelegt. Das Papier schafft etwas mehr Klarheit, wird aber nicht alle Fragen beantworten können.

Das Papier „Wachstumsorientierte Unternehmenssteuerreform für Deutschland“ ist im Intranet-Angebot des StGB NRW unter Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Steuern/Unternehmenssteuerreform 2008 abrufbar.

Hinzuweisen ist hier insbesondere auf den Punkt „Sicherung der Investitionskraft der Kommunen“ auf Seite 7 des Papiers. Dort heißt es unter anderem: „Die Kommunen sind überdies von den Kosten der Unternehmensteuerreform ausgenommen, die von Bund und Ländern allein getragen werden. Die Kommunen können damit weiterhin auf einer verlässlichen Einnahmebasis wirtschaften und profitieren praktisch kostenlos von der Anschubwirkung der Unternehmensteuerreform, die langfristig über mehr Wachstum und Arbeitsplätze auch den Haushalten der Städte und Gemeinden zugute kommt“.

Eine nachvollziehbare Berechnung der Vorschläge zur Unternehmensteuerreform fehlt bisher. Angesichts der Tatsache, dass uns somit weder eine schriftliche Fassung der Vorschläge der Großen Koalition noch ein Finanztableau zur Verfügung stehen, halten wir es für geboten, die politische Zusage, dass die Kommunen durch die Reform der Unternehmensbesteuerung nicht belastet werden, deutlich herauszustellen.

Die Geschäftsstelle hat vermehrt Anfragen aus dem Mitgliedsbereich erhalten, in denen die Auswirkungen der Senkung der Steuermesszahl für einzelne Kommunen thematisiert und nach den Einzelaspekten der Gegenfinanzierung gefragt wird. Während nämlich die Wirkungen der Messzahlsenkung von jeder einzelnen Gemeinde ermittelt werden kann, gilt dies für die Gegenfinanzierung nicht. Hier wird es bis zur Vorlage eines umfassenden Finanztableaus Unsicherheiten geben.

Der Städte- und Gemeindebund NRW wird in der weiteren Diskussion zur Vorbereitung des Referentenentwurfs auf die Einhaltung der politischen Zusage pochen, dass die Kommunen durch die Reform der Unternehmensbesteuerung nicht belastet werden. Insbesondere der Punkt der Absenkung der Messzahl wird dabei von uns besonders kritisch hinterfragt werden. Auch der DStGB ist wiederholt von uns auf die Brisanz der Absenkung der Messzahl hingewiesen worden.

Ein Referentenentwurf ist für Januar 2007 angekündigt. Ein Kabinettsbeschluss soll im März 2007 ergehen.

Az.: IV/1 920-03/2

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