Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 751/2006 vom 16.11.2006

Reform der Erbschaftsteuer

Am 25.10.2006 hat das Bundeskabinett einen Entwurf eines Gesetzes zur steuerrechtlichen Erleichterung der Unternehmensnachfolge beschlossen, mit dem die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehenen Erleichterungen für Unternehmensvermögen umgesetzt werden sollen.

Der Entwurf sieht vor, bereits ab 1. Januar 2007 die auf produktiv eingesetztes Vermögen entfallende Erbschaft- und Schenkungsteuer über einen Zeitraum von zehn Jahren zinslos zu stunden. Für jedes Jahr der Betriebsfortführung wird ein Zehntel davon erlassen. Durch die Schaffung einer neuen Freigrenze für Betriebsvermögen in Höhe von 100.000 Euro wird zugleich sichergestellt, dass eine Vielzahl von kleinen Unternehmen nicht mit Steuern belastet wird.

Bei den Bedingungen für eine Stundung der Erbschaft- und Schenkungsteuer orientiert man sich nun doch an den Formulierungen des Umwandlungssteuerrechts, womit die Betriebsfortführung nach dem Gesamtbild der betrieblichen Verhältnisse beurteilt wird. So ist das entscheidende Kriterium für die Stundung bzw. den Erlass der Steuerschuld, dass der Betrieb in einem vergleichbaren Umfang über zehn Jahre fortgeführt wird. Im Kern müssen damit auch die Arbeitsplätze des übertragenen Betriebs erhalten bleiben. In der Diskussion um diese Reform gab es auch Vorschläge, die Stundung nur direkt von der Anzahl der erhaltenen Arbeitsplätze abhängig zu machen.

Die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftsteuer wird im laufenden Gesetzgebungsverfahren gegebenenfalls zu berücksichtigen sein.
 
Der Entwurf sieht in der vollen Jahreswirkung eine Entlastung bei der Erbschaftsteuer in Höhe von 450 Mio. Euro pro Jahr vor. Die geänderten Vorschriften gelten für Besteuerungszeitpunkte nach Verkündung dieses Gesetzes. Auf Antrag des Steuerpflichtigen sind die neuen Vorschriften über die Stundung und das Erlöschen der Steuer auf begünstigtes Vermögen bereits ab dem 1. Januar 2007 anwendbar. Damit kann der in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Fahrplan für das In-Kraft-Treten eingehalten werden.

Der Entwurf ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Steuern / Aktuelle Gesetze / Gesetzesentwurf einzusehen.

Az.: IV/1 922-40

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