Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 443/2018 vom 10.08.2018

Seit fünf Jahren Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz

Zum 1. August 2018 ist der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz fünf Jahre in Kraft. In einem enormen Kraftakt ist es den Städten und Gemeinden weitestgehend gelungen, den Rechtsanspruch zu erfüllen. Eine Klagewelle ist ausgeblieben. Vor dem Hintergrund der stetig steigenden Nachfrage bleibt der quantitative und qualitative Ausbau nach wie vor eine Herkulesaufgabe und ist bei weitem noch nicht abgeschlossen. Anbei einige Fakten zum Kita-Ausbau:

  • Zahl der Kitas in Deutschland: Insgesamt gibt es in Deutschland 55.293 Kindertageseinrichtungen. 18.233 davon sind in kommunaler Trägerschaft. Zusätzlich betreuen 43.951 Tagespflegepersonen Kinder bis zum Schuleintritt.
  • Kinder in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege: Derzeit besuchen 2.649.718 Kinder bis zum Schuleintritt eine Kindertageseinrichtung, davon sind 645.077 Kinder unter 3 Jahre. Zusätzlich werden 131.452 Kinder, davon 117.284 unter Dreijährige, durch Tagesmütter, oder -väter betreut.
  • Zahl der neu geschaffenen Plätze: Seit 2006 bis zum Stichtag 01.03.2017 hat sich die Anzahl der betreuten Kinder in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege mehr als verdoppelt. Sie stieg um rund 477.000 auf aktuell knapp 763.000. Für die große Mehrzahl der Kinder, deren Eltern einen Betreuungsplatz suchen, steht damit ein Angebot zur Verfügung. Eine Klagewelle ist ausgeblieben.
  • Öffentliche Ausgaben für Kindertagesbetreuung: Die Kosten für die Kindertagesbetreuung, die zu rund 75 Prozent von den Städten und Gemeinden und Ländern getragen werden, betrugen zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz im Jahr 2013 23,8 Mrd. Euro. Sie sind bis zum Jahr 2016 auf 28,5 Mrd. € angestiegen. Tendenz weiter ansteigend.
  • Neu eingestellte Erzieherinnen: Von 2006 bis 2016 sind bei allen Trägern rund 237.000 neue Erzieherinnen und Erzieher eingestellt worden. Bei den Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft stieg die Zahl der Beschäftigten von 2007 bis 2016 von 131.000 auf 194.000.
  • Bedarf an Erzieherinnen: Derzeit gibt es erhebliche Engpässe bei der Besetzung der Stellen von Erzieherinnen und Erzieher. Das Zukunftsszenarium zur Kindertagesbetreuung des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund vom September 2017 benennt aktuell folgenden zusätzlichen Personalbedarf: Für die zusätzlichen Plätze entsteht ein Personalmehrbedarf bis zum Jahr 2025 von bis zu 400.000 Fachkräften. Zusätzlich ist mit einem Personalersatzbedarf für Fachkräfte, die in Rente gehen, von bis zu 171.000 Personen zu rechnen.

(Quelle: DStGB Aktuell vom 03. August 2018)

Az.: 35.0.8.1-001/004

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