Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 308/2019 vom 12.06.2019

Kostenschätzung zu Rechtsanspruch auf Grundschul-Ganztagsbetreuung

Die institutionelle Betreuung für Kinder bis zum Grundschulalter in Deutschland ist in den vergangenen Jahren massiv ausgebaut worden. Dennoch übersteigt die Nachfrage vielerorts nach wie vor das Angebot. Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht bereits heute ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Längst nicht alle Eltern in Deutschland haben die Möglichkeit, ihre Grundschulkinder in Ganztagsschule oder Hort unterzubringen. Im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist deshalb ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder vorgesehen.

Damit soll nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf leichter ermöglicht werden, sondern auch die Förderung aller Kinder und damit die Chancengerechtigkeit verbessert werden. Ein deutschlandweiter Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ist jedoch ein großer Kraftakt, zusätzliche Finanzmittel für Lehrkräfte und weitere pädagogische Fachkräfte über die Halbtagsschule hinaus, bauliche Investitionen sowie die Finanzierung laufender Kosten müssen dafür bereitgestellt werden. 

Eine zusätzliche Herausforderung sind die stark variierenden Rahmenbedingungen der Betreuung in den Bundesländern. Deutschland gleicht, was die Ganztagsbetreuung von Schülern angeht, einem Flickenteppich. Zentrale Modelle sind der Hort – teilweise integriert in ganztägige schulische Angebote – sowie die Ganztagsschule in offener und gebundener Form, aber auch verschiedene Formen der Mittagsbetreuung, organisiert als „verlässliche Grundschule“ oder durch Elterninitiativen. Länder mit fast ausschließlich schulischem Ganztagsangebot sind laut DJI-Studie Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. In den ostdeutschen Flächenländern wird dagegen die Verzahnung von Hort und Schule gefördert.

Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat am 15. Mai 2019 eine Einschätzung der bundesweiten Gesamtkosten für einen bedarfsgerechten Ausbau der Ganztagsbetreuung in Schule und Hort bis zum Jahr 2025 vorgelegt. Die Forscherinnen und Forscher haben auf der Basis von Grundannahmen zu Bedarfen und benötigtem Personal Kostenmodelle für Deutschland erarbeitet. Die Modelle beschreiben den Bedarf der Eltern, die eine ganztägige Betreuung der Kinder benötigen, auch in den Schulferien.  

Als Datengrundlage nutzen die Forscherinnen und Forscher bestehende Erhebungen, wie die jährliche Ganztagsschulstatistik der Kultusministerkonferenz (KMK), die amtliche Kinderbetreuungsstatistik der statistischen Ämter sowie die vom DJI seit 2016 durchgeführte Kinderbetreuungsstudie (KiBS). 

Bei Ihren grundsätzlichen Überlegungen gingen die Forscherinnen und Forscher von einer Vielzahl von Annahmen aus. Die vorliegenden Werte aus dem Jahr 2017 für Gesamtdeutschland aus den Befunden der DJI-Kinderbetreuungsstudie wurden bis zum Jahr 2025 fortgeschrieben. Der von den Eltern genannte Bedarf an einem Ganztagsbetreuungsangebot im Grundschulalter lag im Jahr 2017 bei 71 Prozent.

Derzeit gibt es aber nur für 48 Prozent ein entsprechendes Ganztagsangebot. Bis zum Jahr 2025 soll diese Lücke geschlossen werden. Bei der Kostenkalkulation wurde von einer Zunahme der Lehrergehälter und der Gehälter der pädagogischen Fachkräfte in Höhe von 2 Prozent pro Jahr ausgegangen. Zugrunde gelegt wurde zudem die Anzahl der Kinder im Alter von 6,5 bis 10,5 Jahren; dies waren 2017 ca. 2,8 Millionen. 

Beim Umfang der Betreuung in Schule und Hort nehmen die Expertinnen und Experten einen Bedarf der Eltern an fünf Tagen von je acht Stunden an. Somit umfasst die Betreuungszeit 40 Zeitstunden pro Woche. Durch Unterricht sind derzeit 21,2 Zeitstunden abgedeckt, also müssen die Kinder 18,8 Stunden pro Woche, das heißt 3,7 Stunden täglich zusätzlich betreut werden (vgl. Klemm, Klaus/Zorn, Dirk 2017: Gute Ganztagsschulen für alle. Kosten für den Ausbau eines qualitätsvollen Ganztagsschulsystems in Deutschland bis 2030. Gütersloh: Bertelsmann Stiftung). 

Für die unterschiedlichen Formen der Ganztagesbetreuung legt die Studie zwei Varianten an Personalausstattung zugrunde. So wird für den gebundenen, also verpflichtenden Ganztag von einer Kombination aus 50 Prozent Lehrkräften, 50 Prozent Erziehern ausgegangen, für den offenen schulischen Ganztag und den Hort werden 100 Prozent Erzieher benötigt. Woher diese kommen sollen, ist kein Thema der Studie. 

Die DJI-Forscherinnen und Forscher kalkulierten die laufenden Kosten pro Platz und Jahr (Personalkosten) und zusätzlich die angenommenen Investitionskosten pro Platz in einem Hort beziehungsweise im schulischen Ganztag. Einkommensunterschiede des Lehrpersonals je nach Anstellungsverhältnis oder nach Bundesländern wurden in den Modellrechnungen nicht berücksichtigt. Auch Verbesserungen bestehender Plätze oder Kostenbeiträge der Eltern waren nicht Teil der Kalkulation.  

Das Deutsche Jugendinstitut hat differenzierte Analysen des Bedarfs an Ganztagsplätzen in zwei Szenarien ermittelt. In den Berechnungen wurde eine Fortschreibung von Bedarf und Kosten, ausgehend vom Status quo und einer linearen jährlichen Steigerung des Angebots an Ganztagsplätzen angenommen.  

Wenn alle aktuellen Elternwünsche in Deutschland durch ein entsprechendes Angebot abgedeckt werden sollen, wären das 665.000 zusätzliche Plätze. Für die Schaffung dieser Betreuungsplätze bis zum Jahr 2025 würden bundesweit  Investitionskosten in Höhe von etwa 3,9 Milliarden Euro anfallen. Dies entspricht einer Größenordnung von rund 656 Millionen Euro pro Jahr. 

Da allerdings ein Teil der Eltern nur eine verlässliche Betreuung für die Zeit bis maximal 14:30 Uhr, also nur eine kurze Übermittagsbetreuung wünscht, müssten bis 2025 bei einem Fortschreibungsmodell nur etwa 322.000 zusätzliche Ganztagsplätze geschaffen werden. Die Investitionskosten belaufen sich bei diesem Modell auf ca. 1,9 Milliarden Euro, verteilt auf sechs Jahre, also ca. 319 Millionen Euro pro Jahr. 

Neben den reinen Investitionskosten bis zum Jahr 2025 werden nach Abschluss des Ausbaus der Ganztagsbetreuung jährliche Betriebskosten in Höhe von 2,6 Milliarden Euro im Szenario 1 bzw. 1,3 Milliarden Euro im Szenario 2 anfallen.  

Die ausführliche, aktuelle Schätzung zu den Kosten eines bedarfsgerechten Ganztagsangebots durch Schule und Hort des Deutschen Jugendinstituts vom 15.05.21019 kann im Internet abgerufen werden unter www.dji.de. (Quelle: DStGB-Aktuell vom 17.05.2019) 

Az.: 37.0.5.2.4-001/001

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