Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 469/2018 vom 05.07.2018

Reaktivierung kommunaler Brachflächen für Wohnzwecke

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Laufzeit für das Brachflächenmobilisierungsprogramm des AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung um zwei Jahre verlängert. Kommunen, die über entsprechend geeignete Brachflächen verfügen, können diese weiterhin beim AAV anmelden.

Seit Start des Sonder-Förderprogramms „Identifizierung und Mobilisierung von Brachflächen für Flüchtlingsunterkünfte und für dauerhaften Wohnraum“ wurden acht Projekte in das Programm aufgenommen, die durch den AAV aufbereitet und anschließend einer neuen Nutzung als Wohngebiet zugeführt werden sollen. Mit den Kommunen Eschweiler und Sendenhorst wurden bereits öffentlich-rechtliche Vereinbarungen abgeschlossen, sodass auf diesen Standorten noch in diesem Jahr Untersuchungen und Planungsleistungen vergeben und durchgeführt werden können: 

In Eschweiler geht es um eine unweit des Innenstadtkerns gelegene, ca. 8.700 m² große Brachfläche eines ehemaligen Zinkwalzwerks. Die Stadt Eschweiler plant, die Brachfläche und den sich nördlich daran anschließenden Sportplatz zu einem verdichteten Wohnquartier mit einem Anteil an gefördertem Wohnraum zu entwickeln. Das bis 1921 auf der Fläche betriebene Zinkwalzwerk wurde in den 1960-er Jahren bodengleich abgebrochen, sämtliche unterirdische Bauwerksteile verblieben dabei im Untergrund und wurden lediglich überschüttet. Der AAV bereitet die Fläche soweit auf, dass eine Wohnfolgenutzung realisiert werden kann. Hierbei werden Bodenaustauschmaßnahmen sowie nach Bedarf ein Abbruch unterirdischer Bauwerksteile vorgenommen.

Bei der Fläche in Sendenhorst handelt es sich um das gut 4.000 m² große und etwa 500 m südlich des Ortskerns gelegene Areal einer ehemaligen städtischen Kläranlage. Diese wurde etwa 1990 stillgelegt, die aufstehenden Anlagen (Tropfkörper, Becken etc.) sind jedoch noch immer vorhanden und standen einer Entwicklung der ansonsten für Wohnzwecke gut geeigneten Fläche bisher im Wege. Der AAV wird die Anlagenteile rückbauen bzw. entfernen und entsorgen sowie die entstandenen Baugruben nach Stand der Technik verfüllen, sodass die Stadt Sendenhorst das Gelände danach erschließen und mit einer dauerhaften, bezahlbaren Wohnfolgenutzung bebauen kann. Ersten Planungsüberlegungen zufolge soll eine Mischung aus Geschosswohnungsbauten und kompakten Reihenhausstrukturen realisiert werden.

Mit dem Start der baulichen Aufbereitungsmaßnahmen auf beiden Flächen wird im ersten Quartal 2019 gerechnet. Sechs weitere Projekte in den Städten Krefeld, Hemer, Bergneustadt, Bochum, Netphen und Schmallenberg wurden bereits von den AAV-Gremien zur Durchführung beschlossen und befinden sich nun in unterschiedlichen Stadien der Vorbereitung und Abstimmung mit den Kommunen.

Der in vielen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen steigende Mangel an bezahlbarem Wohnraum wurde seit dem Jahr 2015 durch den verstärkten Zuzug von Flüchtlingen noch verschärft. Durch das Sonder-Förderprogramm kann  der AAV die Kommunen in Nordrhein-Westfalen zum einen bei der Identifizierung und Bewertung ihrer Brachflächen beraten und zum anderen geeignete Einzelflächen als Maßnahmenträger aufbereiten und für eine Wohnnutzung reaktivieren. Der AAV steuert und überwacht dabei den kompletten Aufbereitungsprozess und übernimmt die dabei anfallenden Kosten zu 100 %.

Damit wird nicht nur an meist gut erschlossenen Standorten schnell und effektiv dem weit verbreiteten Wohnraummangel entgegengewirkt, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Flächennutzung und Reduzierung der Flächeninanspruchnahme geleistet. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat dem AAV dafür insgesamt 9,2 Mio. € zur Verfügung gestellt. Durch den bis zum 31.12.2021 verlängerten Durchführungszeitraum kann der AAV neben den derzeit acht vorhandenen Projekten weitere Anfragen entgegen nehmen.

Anmeldung

Informationen über das Programm und seine Aufnahmekriterien sowie sonstige Hinweise zur Anmeldung finden sich im Internet unter www.aav-nrw.de. Dort befindet sich auf der Startseite direkt ein Link zum Projekt. Ein Faltblatt mit den wichtigsten Informationen steht hier ebenfalls zum Download bereit. Kommunen, die geeignete Flächen haben, können sich zur Beratung auch direkt an die zuständigen Ansprechpartner beim AAV wenden:

Julian Mainzer, Lina Schleiden
Telefon: 02324 5094-39 Telefon: 02324 5094-44
Telefax: 02324 5094-70 Telefax: 02324 5094-70
E-Mail: j.mainzer@aav-nrw.de E-Mail: l.schleiden@aav-nrw.de

Az.: 20.1.4.7-007/001

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