Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 865/2004 vom 23.11.2004

Radwegebau an Landesstraßen

Als Antwort auf eine Kleine Anfrage aus dem Landtag hat jetzt die Landesregierung die aktuelle Situation der Finanzierung des Radwegebaus an Landesstraßen dargelegt (LT-Drs. 13/6235). Danach sind seit 2000 Mittel für den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen in folgender Höhe veranschlagt und verausgabt worden:

Haushaltsjahr 2000: Haushaltsansatz: 5,113 Mio. Euro, Ist-Ausgabe: 5,112 Mio. Euro
2001: 5,113 5,130
2002: 5,120 3,249
2003: 3,400 3,800.

Die Förderung des kommunalen Radwegebaus stellt sich wie folgt dar:

Haushaltsjahr 2000: Haushaltsansatz: 12,271 Mio. Euro, Bewilligung (Ist): 12,380 Mio. Euro
2001 12,271 14,155
2002 12,468 9,623
2003 7,400 8,715

Im Bereich des kommunalen Radwegebaus liegen der Landesregierung derzeit keine Förderanträge vor. Zur Vorbereitung des Förderprogramms 2005 werden die Bezirksregierungen für die dort eingehenden Anträge im ersten Quartal des kommenden Jahres die erforderlichen Beschlüsse der jeweiligen Regionalräte einholen und der Landesregierung vorlegen.

Az.: III/1 642 - 39

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