Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 61/2021 vom 05.02.2021

Radverkehrsförderung: Sonderprogramm "Stadt und Land"

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Mittel für den Radverkehr auf ein Rekord-Niveau aufgestockt: Bis 2023 stehen rd. 1,46 Mrd. € zur Verfügung. Im Rahmen des mit den Ländern abgestimmten Sonderprogramm „Stadt und Land“ können Länder und Kommunen ab sofort erstmals Bundesmittel für Radverkehrsinfrastrukturprojekte vor Ort abrufen. Für das Programm stehen bis 2023 bis zu rund 660 Mio. € bereit. Grundlage für die Inanspruchnahme der Mittel ist die zwischen Bund und Ländern getroffene Verwaltungsvereinbarung.

Mit diesem Sonderprogramm sollen Radfahrende bundesweit unterstützt, geschützt und gestärkt werden. Außerdem soll mehr Verkehr auf den klimafreundlichen Radverkehr verlagert werden – insbesondere auch im ländlichen Raum. Damit setzt das BMVI eine weitere Maßnahme aus dem Klimaschutzprogramm 2030 um. Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst lückenlosen Radinfrastruktur beitragen. Stadt-Umland-Verbindungen – auch über kommunale Grenzen hinweg – werden dabei besonders begrüßt. Außerdem soll der Radverkehr besser mit anderen Verkehrsträgern vernetzt und der zunehmende Lastenradverkehr berücksichtigt werden.

Um diese Ziele zu erreichen, werden im Rahmen des neuen Sonderprogramms u.a. gefördert:

  • der Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze,
  • eigenständige Radwege,
  • Fahrradstraßen,
  • Radwegebrücken oder -unterführungen (inkl. Beleuchtung und Wegweisung),
  • Abstellanlagen und Fahrradparkhäusern,
  • Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie getrennte Ampelphasen (Grünphasen),
  • die Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und
  • Lastenradverkehr.

Die Maßnahmen der Länder und Kommunen werden mit bis zu 75 %, bei finanzschwachen Kommunen und Kommunen in strukturschwachen Regionen sogar mit bis zu 90 % der förderfähigen Kosten unterstützt. Zur Entlastung der Länder und Kommunen während der Corona-Pandemie können die Maßnahmen bis zum 31.12.2021 sogar mit bis zu 80 % gefördert werden. Der Landesanteil kann sowohl aus Mitteln des Landeshaushalts wie auch aus kommunalen Haushalten aufgebracht werden.

In NRW werden Zuwendungen weiter nach der Förderrichtlinie Nahmobilität gewährt.

Weitere Informationen sind unter folgendem Link abrufbar:

www.bmvi.bund.de/SonderprogrammStadtLand

 

Az.: 33.1.2-002/003

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