Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 490/2019 vom 03.09.2019

Planungsleitfaden für Radschnellwege veröffentlicht

Bei Planung und Bau von Radschnellwegen können Kommunen ab sofort auf einen einheitlichen Leitfaden zurückgreifen. Den bundesweit ersten Planungsleitfaden für Radschnellverbindungen hat das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen mit Unterstützung des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW), in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGFS NRW) sowie dem Regionalverband Ruhr (RVR) am 22.08.2019 herausgegeben.

Durch die Einführung des Leitfadens werden erstmals einheitliche, klar definierte und transparente Abläufe geschaffen. Dadurch können Abstimmungen zwischen den Projektbeteiligten vereinfacht und beschleunigt und auch die Planungssicherheit für Kommunen erhöht werden. Der Leitfaden gewährleistet, dass Planung, Bau und Betrieb – unabhängig davon, wer die Federführung hat – eine gleichbleibend hohe Qualität haben. Radverkehrsexperten aus der NRW-Landes- und Kommunalverwaltung haben den Planungsleitfaden mit mehr als 90 Abbildungen und 20 detailreiche Prinzipskizzen für die Planung von Kreuzungen und Einmündungen versehen. Er wird zukünftig fortlaufend aktualisiert und erweitert.

Radschnellwege sind besonders breite und komfortabel zu befahrende Radwege, auf denen Radfahrer möglichst ohne Umwege und ohne Unterbrechungen durch Kreuzungen ihr Ziel erreichen können. Sie haben das Potential, immer mehr Berufspendler zum Umstieg vom Pkw zum Fahrrad zu bewegen. Mit Hilfe von Pedelecs und E-Bikes können auch immer längere Arbeitswege auf den Radschnellwegen zurückgelegt werden.

Für den Radverkehr stellt Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr rund 47,25 Millionen Euro zur Verfügung – allein 9,25 Millionen Euro entfallen auf Planung und Bau von Radschnellwegen.

Die Online-Version der Loseblattsammlung steht unter www.radschnellwege.nrw/#fachinfo zur Verfügung. Als Druckversion erscheint der Leitfaden mit dem Titel „Radschnellverbindungen in NRW – Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb“ in Kürze.

Az.: 33.1.2-004/001

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