Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 832/2013 vom 31.10.2013

Projektaufruf "Öffentliche Räume in Klein- und Mittelstädten"

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat über den Start des Forschungsvorhabens „Innerstädtische öffentliche Räume in Klein- und Mittelstädten“ informiert. Für das Forschungsvorhaben sucht das mit dessen Durchführung beauftragte Büro „plan zwei Stadtplanung und Architektur“ 12 Klein- und Mittelstädte (10.000 bis 100.000 Einwohner). In 12 Fallstudien sollen erfolgsversprechende kommunale Strategien zur Steuerung, Gestaltung und Nutzung innerstädtischer öffentlicher Räume untersucht werden. Ziel ist es, übertragbare Ansätze zur Qualifizierung öffentlicher Räume für unterschiedliche Typen von Kommunen zu ermitteln. Nach Aussage des BMVBS sind Strategien, Instrumente und besondere Formen der Zusammenarbeit in der öffentlichen und privat-öffentlichen Kooperation von besonderem Interesse.

Das Forschungsprojekt, das bis Mitte 2012 angelegt ist, legt einen Schwerpunkt auf Klein- und Mittelstädte, da bisherige Erkenntnisse hierzu vor allem aus Großstädten vorliegen. Es soll der gesamte Zyklus der öffentlichen Flächen in Innenstädten betrachtet werden, also Planung, Gestaltung, Nutzung bis hin zum Management und Pflege. Die teilnehmenden Städte erhalten die Möglichkeit, in einen Erfahrungsaustausch mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und anderen Städten zu treten. Die Ergebnisse der Fallstudien sollen zum Projektende in einem praxisorientierten Leitfaden zusammengeführt werden.

Interessierte Städte sollen sich bis spätestens zum 02.12.2013 beim Büro „plan zwei“ telefonisch (05 11 — 27 94 95 47) oder per E-Mail (oeffentliche-raeume@plan-zwei.com) melden. Dort erhalten Sie weitere Informationen zum Vorhaben. Anfang 2014 werden 12 Fallstudien ausgewählt. Das Forschungsteam wird die von den Kommunen bereitgestellten Daten auswerten, die Städte in 2014 bereisen und Interviews durchführen. Die Aufbereitung der Fallbeispiele erfolgt in Abstimmung mit den jeweiligen Kommunen.

Az.: II gr-ko

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