Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 425/2020 vom 25.06.2020

"Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken"

Das Landeswirtschaftsministerium hat heute über den neuen Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken - Sonderprogramm 2020“ informiert. Der Projektaufruf richtet sich an Unternehmen des stationären Einzelhandels, die nicht mehr als 49 Beschäftigte haben und auf einen Umsatz von maximal 10 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von bis zu 10 Mio. Euro kommen.

Gefördert werden über einen Zeitraum von maximal sechs Monaten kurzfristige Projekte von Kleinunternehmen, die sich erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent. Das Projekt muss zudem unmittelbar der Abwehr oder der Abmilderung der Folgen der Corona-Krise dienen.

Die Corona-Krise hat den Handel schwer getroffen. Um jetzt möglichst schnell wieder Kunden gewinnen zu können und sich für die Zukunft aufzustellen, müssen Händler auch die digitale Präsenz, Online-Verkaufsmöglichkeiten und digitale Prozessunterstützung weiterentwickeln. Denn nicht zuletzt die vielen kleinen stationären Geschäfte stellen sicher, dass unsere Innenstädte auch morgen noch lebendige Orte bleiben. Digitale Technologien sollen gerade dem Einzelhandel zu mehr ökonomischer Resilienz in Krisenzeiten verhelfen.

Unterstützt wird der Aufruf vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen und von den Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen.

Projektideen können ab sofort bis zum 30.08.2020 beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Weitere Informationen zum Aufruf, Bewerbungsunterlagen und die Fördergrundlagen finden Sie auch unter www.digihandel.nrw.

Hilfestellung auf dem Weg der Digitalisierung geben auch die sog. Digitalcoaches des Handelsverbands Nordrhein-Westfalen e.V. Termine mit den Digitalcoaches können Sie hier vereinbaren: digitalcoachnrw.de.

Az.: 30.0.4-001/002

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