Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 795/2006 vom 22.11.2006

Projekt "Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten"

Das Landesprojekt „Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten OwiPol NRW“ zur Erstellung eines Fachkonzeptes für die Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten bei der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen wurde im Juni 2006 eingerichtet. Im Projektauftrag des IM NRW definierte Ziele sind:
• Eine Geschäftsprozessanalyse hinsichtlich der Kernprozesse der Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten liegt vor.
• Die optimierten Geschäftsprozesse sind beschrieben und dokumentiert.
• Das mit dem Auftraggeber abgestimmte Fachkonzept und Pflichtenheft für das gesamte Verfahren der Verkehrsordnungswidrigkeitenerfassung und –bearbeitung liegen vor.
• Ein Realisierungsvorschlag auf Basis des Pflichtenheftes nach durchgeführter Marktschau liegt vor; eine ggf. erforderliche Ausschreibungsunterlage ist erstellt.

Die Projektgruppe besteht aus insgesamt vierzehn festen Projektmitgliedern verschiedener Polizeibehörden und –einrichtungen sowie einem Vertreter der Stadt Bochum. Die Projektlaufzeit ist in zwei Phasen bis zum 31.03.2008 beabsichtigt. Zum Ende der ersten Phase (31.05.2007) legt die Projektgruppe dem IM NRW ein grobes Fachkonzept (ggf. mit Alternative) zur Entscheidung vor. In der zweiten Phase soll das Konzept, für das sich das IM NRW entschieden hat, zur Umsetzung verfeinert werden.

Der Projektgruppe ist gegenwärtig, dass es im Geschäftsprozess der Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten bei der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen fachliche und technische Schnittstellen mit bzw. zu den Ordnungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte gibt, an die von der Polizei festgestellte Verstöße mit Bußgeldtatbestand zur Ahndung abgegeben werden. Auch die jetzt abgeschlossene Bestandsaufnahme der aktuellen Verfahren bei den Polizeibehörden in NRW hat als vorläufiges Ergebnis die Annahme bestätigt, dass es vielfältige örtliche Praktiken gibt, die sich insbesondere in den technischen bzw. manuellen Variationen und im unterschiedlichen Zeitpunkt der Abgabe an die örtlichen Bußgeldstellen auszeichnen. Diese Erkenntnis hat die Motivation für den Projektauftrag bestätigt, dass sich in diesem Geschäftsprozess bei der Polizei etwas ändern muss – insbesondere um die personellen und die zentral-technischen Ressourcen auch künftig angemessen zu nutzen. Die Bearbeitung von Zahlkarten und Massendelikten, insbesondere denen aus der technischen Verkehrsüberwachung (z.B. Radar, Video), bereiten einer Vielzahl von Polizeibehörden Probleme. Datenaustausche der 49 Kreispolizeibehörden und fünf Autobahnpolizeien mit rd. 60 Bußgeldstellen der Kreise und Städte gestalten sich auch logistisch schwierig.

Az.: III 151 - 15

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